Das Ende Kurhessens als selbstständiger Staat durch die preußische Annektion 1866 leitete auch eine Veränderung in der Gleichstellungspolitik gegenüber den Juden ein. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 3. Juli 1869 hebt "alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte" auf, wozu neben dem § 20 der kurhessischen Verfassung von 1852 auch das "Gesetz zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten" von 1833 zählt. Die Juden waren somit ohne Ausnahme rechtlich völlig gleichgestellt, was sich auf gesetzlicher Ebene bis zu den ersten antijüdischen NS-Gesetzen von 1933 nicht mehr ändern sollte. Den Inhalt dieses Gesetzes bestätigten sowohl die Verfassung des Kaiserreichs als auch die Weimarer Reichsverfassung.
Bestand/Signatur
Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1869, Berlin 1869, S. 292.
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Gesetz des Norddeutschen Bundes, "betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung", vom 3. Juli 1869
Datum bis: Jahr
1869
Legacy-ID
8537
Datum bis: Monat
07
Datum bis: Tag
03
Datum von: Jahr
1869
Datum von: Monat
07
Datum von: Tag
03
Institution-Autor
König Wilhelm von Preußen
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
16
Ungefähres Datum
Nein