Friedhofs- und Begräbnisordnung der jüdischen Gemeinde zu Fulda, 28. September 1932, genehmigt durch den Regierungspräsidenten in Kassel am 28. Oktober 1932.
Grundlage war die Friedhofsordnung, die von der Gemeinde am 22. Dezember 1913 und am 2. April 1914 vom Regierungspräsidenten genehmigt worden war. Die Friedhofsordnung war Vorlage für die Ordnungen in anderen Gemeinden.
Die Ordnung bezog sich auf den alten und den neuen Friedhof. Der alte Friedhof wurde schon in den 1920er Jahren geschändet und nach dem Pogrom 1938 eingeebnet.
siehe ausführliche weitere Informationen: http://www.alemannia-judaica.de/fulda_friedhof.htm