Schreiben an den Landrat in Marburg und Weiterleitung durch den Landrat an die Bürgermeister.
Aufstellung betreffend Juden, deren Grundstücke in den Grundbüchern bei den Amtsgerichten Marburg, Wetter, Kirchhain, Neustadt, Gladenbach, Fronhausen und Gemünden eingetragen sind. In Bezugnahme auf die 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes vom 25. November 1941 sollen Angaben zu den Personen nachgeprüft werden, um ggf. die zwangsweise Übernahme durch das Deutsche Reich zu ermöglichen.