Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel, betreffend der Kennzeichnungspflicht von Judenwohnungen, 21.04.1942
Judenwohnungen sind mit dem Judenstern kenntlich zu machen. Mietswohnungen in Häusern die auch von Ariern bewohnt werden soll der Judenstern neben dem Namensschild angebracht werden.