Die kurhessische Verfassung machte die im kurhessischen Gesetz zur Religionsfreiheit von 1848 eingeführte Rechtgleichheit der Juden wieder rückgängig. Die Staats- und Bürgerrechte waren fortan wieder vom "christlichen Glaubensbekenntnisse" abhängig. (§ 20).
Bestand/Signatur
Sammlung kurhessischer Gesetze, Bd. 13: 1852-1854, Jahr 1852 Nr. II, Kassel o. J., S. 6ff.
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Auszug aus der kurhessischen Verfassungsurkunde vom 5. Januar 1852, 3. Abschnitt: "Von den Unterthanen, Gemeinden, Bezirksräthen, Staatsdienern, Standesherrn und ritterlichen Körperschaften"
Datum bis: Jahr
1852
Legacy-ID
8534
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
05
Datum von: Jahr
1852
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
05
Institution-Autor
Kurfürst Friedrich Wilhelm I.
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
15
Ungefähres Datum
Nein