Von Haus Sebastian , 24 Januar 2025

Fruchthandelsbeschränkung aus dem Jahr 1795

In dieser Handelsbeschränkung aus dem Jahr 1795 wird den Juden vorgeworfen, dass sie Früchte "auf Wucher kaufen" und deshalb die Teuerung der Früchte zu verantworten haben. Aus diesem Grunde wird ihnen der Handel mit Früchten bei Strafe untersagt - sie dürfen diese weder kaufen, noch verkaufen. Es wird nur eine Ausnahme gestattet: Für den privaten Gebrauch dürfen weiterhin unter bestimmten Auflagen Früchte gekauft werden.

Seite
1
Bestand/Signatur
HStAM II A 2 Judensachen
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Fruchthandelsbeschränkung aus dem Jahr 1795, erlassen durch die Fürstlich Hessische Regierung
Datum bis: Jahr
1795
Legacy-ID
8547
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
29
Datum von: Jahr
1795
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
29
Institution-Autor
Fürstlich Hessische Regierung
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
7
Ungefähres Datum
Nein