Von Siluk Avraham , 24 Januar 2025

 

Josel ließ seine Trostschrift ins Deutsche übersetzen und dem Straßburger Stadtschreiber übergeben, damit er vor übler Nachrede gesichert sei, dass in diesem Büchlein keine Schmähungen oder Ehrverletzungen enthalten sind. Er schrieb dem Rat, dass sofern darin etwas gefunden würde, was zu Widerwärtigkeit gereichen könnte, er das abstellen wollte; wenn dies aber nicht der Fall und die Schrift dem Rat nicht zuwider sei, so bitte er vom Rat um ein gnädiges urkundliches Zeugnis. Die Antwort des Stadtschreibers lautete: „die herren so über die examination gesetzt, das zu besichtigen und hieher pringen (?), was es sey, im mögen urkund zu geben“. Ob so eine Urkunde tatsächlich erstellt wurde, ist nicht bekannt.

 

Bestand/Signatur
H. Bresslau, Aus Straßburger Judenakten, in: Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland, Jg 5 (1892), Nr 3, S. 327f.
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Kurztitel
Brief Josels von Rosheim an den Straßburger Rat, 9. März 1541 (Betreffend der Trostschrift)
Datum bis: Jahr
1541
Legacy-ID
9175
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
09
Datum von: Jahr
1541
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
09
Institution-Autor
Josel von Rosheim
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
19
Ungefähres Datum
Nein