Von Neebe Dr. Reinhard , 24 Januar 2025
Privileg Friedrichs I. (1152-1190) für die Juden in Regensburg, September 1182

Erste deutliche Erwähnung der allgemeinen Kammerknechtschaft der deutschen Juden.

September 1182.

Es ist die Pflicht unserer Kaiserlichen Majestät, zugleich aber verlangt es die Rechtsgleichheit und die Vernunft, dass wir jedem unserer Untertanen, nicht nur den Anhängern der christ­lichen Religion, sondern auch denen, die nicht unseres Glau­bens sind und nach der Weise ihrer väterlichen Überlieferung leben, ihr Eigentum nach gerechter Prüfung bewahren und für die Beibehaltung ihrer Gewohnheiten sorgen, auch ihnen Frie­den, sowohl für ihre Person als für ihren Besitz, verschaffen.
Deshalb geben wir bekannt, dass wir eifrig sorgen wollen für alle Juden, die in unserem Reiche leben und die durch ein be­sonderes Vorrecht unserer Würde als zur kaiserlichen Kammer gehörig anerkannt worden. Wir wollen unseren Juden zu Re­gensburg ihre guten Gewohnheiten, die sie von ihren Vorfahren durch Gnade und Gunst unserer Vorgänger auf unsere Zeit ge­bracht haben, zugestehen und ihnen kraft kaiserlicher Macht bestätigen. Es soll ihnen erlaubt sein, Gold, Silber und jede Art Metall, sowie allerlei Handelsware zu verkaufen und nach ihrer alten Sitte zu erwerben, ihr Eigentum und ihre Waren zum Tausch darzubieten und auf gewohnte Weise für ihren Nutzen zu sorgen.

Julius Höxter, Quellenlesebuch zur jüdischen Geschichte und Literatur. III. Teil, Frankfurt a.M. 1927, S. 14

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Julius Höxter, Quellenlesebuch zur jüdischen Geschichte und Literatur. III. Teil, Frankfurt a.M. 1927, S. 14
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Kurztitel
Privileg Friedrichs I. (1152-1190) für die Juden in Regensburg, September 1182
Legacy-ID
9412
Datum von: Jahr
1182
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
01
Einmaldatum
Nein
Institution-Autor
Kaiser Friedrich I.
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
15
Ungefähres Datum
Nein