Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der Begriff "Eugenik" ist abgeleitet aus den altgriechischen Ausdrucken "eu" für "gut" und "genos" für "Geschlecht", er lässt sich im Deutschen mit "Erbgesundheitslehre" übersetzen.

Die Vorstellung, dass es möglich sei, durch gezielte Maßnahmen den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen einer ganzen Bevölkerungsgruppe zu erhöhen und den Anteil negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern, entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ihre Ausbreitung war keineswegs auf Deutschland beschränkt, sondern sie spielte in allen industrialisierten Ländern bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts eine wachsende Rolle.

Maßgeblich für diesen Prozess waren drei Aspekte, die hier eine unheilvolle Verbindung eingingen. Ein Aspekt war die wachsende Verbreitung rassistischer Vorstellungen, denenzufolge die Menschheit in verschiedene, höher- und minderwertige Rassen eingeteilt werden könne. Diese Ideen lassen sich zurückverfolgen bis zum Beginn der frühen Neuzeit, sie breiten sich in Europa aus durch den wachsenden Kontakt mit anderen Teilen der Erde und das Bedürfnis einer Rechtfertigung kolonialer Unterdrückung.

Im 19. Jahrhundert führt die Übertragung der Entdeckungen von Charles Darwin über die Evolution auf menschliche Gesellschaften zu der Vorstellung, dass eine Vermischung von höher- und minderwertigen Menschenrassen zu einer Schwächung der höherwertigen führen könne. Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher und technischer Erfolge im Zeitalter der Industrialisierung wird Eugenik so als Methode zur "Selbststeuerung der menschlichen Evolution" verstanden.

Vor dem Hintergrund der Erfahrung rasanter gesellschaftlicher Umbrüche der Industrialisierung mit dramatischen gesundheitlichen Folgen in den schnell wachsenden Städten schien auch der Bedarf an "rassenhygienischen" Maßnahmen im eigenen Land zu wachsen - eine Entwicklung, die durch die Folgen des Ersten Weltkriegs mit dem Massensterben und dem massenhaften Auftreten von Kriegsinvaliden von Wissenschaftlern in der Zeit der Weimarer Republik als Beleg für zunehmenden Handlungsbedarf genommen wurde.

Während  sich eugenische Konzepte in vielen industrialisierten Ländern in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiter ausbreiteten und Maßnahmen wie die Durchführung von Zwangssterilisationen in vielen Ländern umgesetzt wurden, schaffte die NS-Herrschaft in Deutschland die Voraussetzungen für die noch ungehemmtere Verwirklichung "rassenhygienischer" Ideen: Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs begann der massenhafte Mord an Insassen von Heil- und Pflegeanstalten.

Als der Massenmord in den Gaskammern, die in psychiatrischen Kliniken auf Reichsgebiet erprobt und eingerichtet worden waren, wegen wachsender öffentlicher Proteste 1941 auf Befehl Hitlers eingestellt wurde, wurden die Technik und das eingesetzte Personal zum Aufbau der Vernichtungslager in den Osten geschickt.

Obwohl dieser Zusammenhang und die an Kranken verübten Verbrechen spätestens seit dem sogenannten "Ärzteprozess" vor dem Alliierten Militärgerichtshof in Nürnberg aus dem Jahr 1946/47 bekannt war, kam es nur zu wenigen Verurteilungen. Ein Großteil der beteiligten Täter konnte die beruflichen Karrieren in der Bundesrepublik weitgehend ungebrochen fortsetzen. Demgegenüber steht die sehr späte und zögerliche Anerkennung der Opfer und ihrer Leiden. Erst seit den 1980er Jahren hat eine breitere Erforschung auch zu einer beginnenden öffentlichen Auseinandersetzung geführt.

Eine Entschädigung haben die Opfer von Zwangssterilisationen bis heute nicht erhalten.

 

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Eugenik und NS-Euthanasie
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"Volksaufartung" und "Rassenhygiene" in den 1920er Jahren

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die ungeheure Anzahl von Toten und Verletzten des Ersten Weltkriegs führte zu einer radikalen Infragestellung tradierter Wertvorstellungen: So erschien auch die Vorstellung von der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens nicht mehr als sebstverständlich, die Forderung nach eugenisch begründeten Eingriffen erschien nicht mehr als Bruch eines Tabus. Vor diesem Hintergrund fanden ökonomistische Argumentationen von Rassehygienikern in der Zeit der Weimarer Republik breitere Aufnahme in Wissenschaft und staatlicher Verwaltung.

In der 1920 veröffentlichten Schrift über die " Vernichtung lebensunwerten Lebens" traten mit dem bedeutenden Strafrechtslehrer Karl Binding und dem Neurologen Alfred Hoche erstmals zwei renommierte und angesehene Wissenschaftler für die Legalisierung der "Euthanasie" ein (Dok. 1). Zwar stieß der Gedanke der "Euthanasie" unter Medizinern noch mehrheitlich auf Ablehnung, aber mit der Berufung von Fritz Lenz wurde 1923 an der Universität München der erste Lehrstuhl für Rassenhygiene eingerichtet (Dok. 2). Diskussionen über die Einführung eines Sterilisationsgesetzes wurden auch in der SPD immer wieder geführt (Dok. 3), und seit Mitte der 1920er Jahre begann der "Deutsche Bund für Volksaufartung und Erbkunde" damit, die Ideen der Rassehygieniker gezielt in die breitere Öffentlichkeit zu tragen (Dok. 4, 5). Insbesondere das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt bemühte sich mit der Einrichtung von Eheberatungsstellen um eine breitere Verankerung der rassehygienischen Vorstellungen (Dok. 6, 7), und in einschlägigen Publikationen wurde auch bereits die Aufstellung von Ahnentafeln propagiert (Dok. 8).

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Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Nationalsozialismus

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die bevölkerungspolitische Propaganda der Nationalsozialisten setzte auf eine Bildsprache, die darauf abzielte, die Starken und Gesunden zum „wertvollen“ Teil der Bevölkerung zu stilisieren. Sie allein hatten aus Sicht des NS-Regimes das Recht und geradezu die Pflicht, sich fortzupflanzen, um der „Erhaltung der Art und Rasse“ zu dienen. Körperlich und geistig Behinderten oder psychisch kranken Menschen wurde dieses Recht hingegen abgesprochen. In der menschenverachtenden NS-Ideologie galten sie als „minderwertig“ und wurden als Last für die Gesellschaft dargestellt.

Neben der breiten Entfaltung entsprechender Propagandamaßnahmen (Dok. 1 - 3) begann das NS-Regime zielstrebig mit der Einführung gesetzlicher Maßnahmen. Schon 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet, das die Durchführung von Zwangssterilisationen legalisierte. Mit den sog. Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde u.a. die Ausstellung von "Ehetauglichkeitszeugnissen" der Gesundheitsämter zur Voraussetzung von Eheschließungen gemacht (Dok. 4, 5). Damit wurde die erbbiologische Erfassung und Kontrolle wachsender Teile der Bevölkerung vorangetrieben. Zwangssterilisationen wurden an Patienten psychiatrischer Heil- und Pflegeanstalten durchgeführt (Dok. 7), als Folge der Nürnberger Gesetze stieg auch die Zahl der von Gesundheitsämtern angeordneten Zwangssterilisationen deutlich an. Diese Maßnahmen wurden sorgfältig dokumentiert und zentral erfasst (Dok. 6).

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Der Umgang mit den Zwangssterilisationen in den Nachkriegsjahren und die heutige Erinnerung an die Opfer der NS-Zeit

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der fehlenden Strafverfolgung der Täter in der Bundesrepublik entsprach die fehlende Anerkennung der Opfer und ihrer Leiden.

Bis weit in die 50er Jahre hinein war eugenisches Gedankengut bei den zuständigen Behörden noch weit verbreitet, wurden die durchgeführten Zwangssterilisationen weiterhin als "rechtmäßig" betrachtet, auch wenn Zwangssterilisationen nicht länger durchgeführt werden durften (Dok. 1 - 4). Die Rückgängigmachung von Zwangssterilisationen wurde in der Regel verweigert (Dok. 5 - 6). In einer Entscheidung aus dem Jahr 1957 versagte die Bundesregierung den Opfern von Zwangssterilisationen den Anspruch auf Entschädigung (Dok. 7). Erst im Jahr 1988 erklärte der Bundestag die Durchführung von Zwangssterilisationen zu "nationalsozialistischem Unrecht". Es dauerte allerdings dann immer noch bis zum Jahr 1998, bis die Urteile der Erbgesundheitsgerichte für unrechtmäßig erklärt und per Gesetz aufgehoben wurden.

Eine Anerkennung der Opfer von Zwangssterilisationen als Verfolgte des Nationalsozialismus wurde damit aber bis heute nicht verbunden, Anspruch auf Entschädigung besteht deshalb bis heute nicht.

Obwohl die in den psychiatrischen Anstalten durchgeführten Verbrechen spätestens seit dem Nürnberger Ärzteprozess von 1946/47 der Öffentlichkeit bekannt waren, dauerte es mehrere Jahrzehnte, bis eine breitere öffentliche Auseinandersetzung damit begann (Dok. 8 - 10). Erst seit den 1980er Jahren wurden Gedenkorte und Gedenkstätten mit dem Anspruch auf Öffentlichkeitswirksamkeit eingerichtet (Dok. 11 - 15), vor dem Hintergrund einer erst langsam beginnenden breiteren wissenschaftlichen Erforschung der Geschehnisse.

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Die Strafverfolgung der "Euthanasie"-Morde nach 1945

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Spätestens seit dem sogenannten "Ärzteprozess", der in den Jahren 1946 und 1947 vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg stattgefunden hatte, waren die medizinischen Verbrechen, die in Konzentrationslagern, aber auch in den Heil- und Pflegeanstalten verübt worden waren, der Öffentlichkeit - und damit auch den Strafverfolgungsbehörden - bekannt (Dok. 1)

In den Jahren 1946 bis 1948 fanden erste große Prozesse auch vor dem Frankfurter Landgericht statt. Obwohl der verbrecherische Charakter medizinischer Versuche und die Durchführung der Krankenmorde damit juristisch zweifelsfrei belegt waren, wurde nur eine kleine Zahl der ebenfalls bekannten Täter zu Haftstrafen verurteilt (Dok. 2). Bis Anfang der 1950er Jahre waren auch diese überwiegend wieder in Freiheit und konnten ihre Berufstätigkeit fortsetzen (Dok. 3 - 7).

 

 

 

 

 

Literatur:

Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Frankfurt 1960.

Die Erstausgabe erschien 1947 unter dem Titel: Das Diktat der Menschenverachtung. Eine Dokumentation von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen), 175 Seiten, Heidelberg, März 1947

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Eugenik, Bevölkerungspolitik, Volksgesundheit - Initiativen und Konzepte zu Beginn des 20. Jahrhunderts

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Anfänge des modernen eugenischen Denkens reichen in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Vor dem Hintergrund von Charles Darwins Untersuchungen „Über die Entstehung der Arten“ breiteten sich in allen industrialisierten Staaten wissenschaftliche Ansätze aus, die die von Darwin entdeckten Wirkungsweisen der Evolution unmittelbar auf die planvolle Steuerung menschlicher Gesellschaften zu übertragen versuchten. Ausgehend von der biologistischen Vorstellung der Gesellschaft als „Volkskörper“ (Albert Schäffle, 1821 – 1903) gingen Wissenschaftler seit der Jahrhundertwende verstärkt der Frage nach, wie das Erbgut einer Gesellschaft durch „Ausmerzung und Ausjätung“ (Alfred Ploetz) als negativ empfundener Eigenschaften verbessert werden könnte.

In den USA wurden vor diesem Hintergrund bereits seit 1896 Heiratsverbote für „Epileptiker, Schwachsinnige und Geistesschwache“ erlassen, seit 1907 wurden Zwangssterilisationen durchgeführt.

In Deutschland vermischte sich die eugenische Diskussion schon früh mit Theorien über angebliche Unterschiede menschlicher Rassen, die ebenfalls seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Europa und in den USA eine wachsende Zahl von Anhängern fanden.

Alfred Ploetz und Wilhelm Schallmayer, die als Begründer der eugenischen Diskussion in Deutschland gelten können, prägten bereits Anfang des 20. Jahrhunderts den Begriff der „Rassenhygiene“ (Dok. 1, 2, 3).

Die gesellschaftliche Entwicklung der Epoche war von der Erfahrung eines grundlegenden Widerspruchs geprägt: bahnbrechenden Entwicklungen in Technik und Wissenschaft standen rasante gesellschaftliche Veränderungen gegenüber, die auch neuartige Formen von Elend hervorbrachten. Vor diesem Hintergrund entstand ein breites Feld gesundheits- und bevölkerungspolitischer Iniatitiven, in denen sich der Gedanke der Rassenhygiene zunehmend ausbreitete (Dokumente 4 – 8). Diese Entwicklung wurde durch die Erfahrung des Ersten Weltkriegs dramatisch verschärft (Dok. 9).

 

Literatur:

Hans-Walter Schmuhl: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, Göttingen 1987.

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Exzesse der Gewalt im Namen der "Erbgesundheit" des deutschen Volkes - Zwangssterilisationen und Krankenmorde

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Um der Entscheidung über Zwangssterilisationen den Anschein eines rechtsförmigen Verfahrens zu geben, wurden ab 1933 sogenannte Erbgesundheitsgerichte eingeführt, deren Aufgabe es war, die Durchführung von Zwangssterilisationen zu beschließen (Dok. 1 - 3).

Der deutsche Angriff auf Polen am 1. September 1939, der den Beginn des Zweiten Weltkriegs markiert, führte auch zu einer weiteren Entfesselung der gegen Patienten von Heil- und Pflegeanstalten eingesetzten Gewalt. Schon im September 1939 war es im besetzten Polen zu ersten Massakern an Patienten psychiatrischer Anstalten gekommen, die von der SS mit Unterstützung der Wehrmacht durchgeführt worden waren. Anfang Oktober ordnete Adolf Hitler mit einem auf den 1. September, den Tag des Angriffs auf Polen zurückdatierten Schreiben an den Leiter der Kanzlei des Führers, Philipp Bouhler an, "dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann" (Nürnberger Dokument PS-630). Man rechnete mit etwa 70.000 für die Ermordung in Frage kommenden Patienten. Zur Durchführung dieser Aufgabe wurde unter Leitung der Kanzlei des Führers in den folgenden Monaten eine halbstaatliche, öffentlich nicht in Erscheinung tretende Sonderverwaltung aufgebaut, deren Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 ihren Sitz hatte und deren Aktivitäten deshalb unter dem Kürzel "T 4" ausgeführt wurden.

Die Heil- und Pflegeanstalten wurden aufgefordert, Meldebögen über ihre Patienten auszufüllen, diese wurden an von der T4-Zentrale ernannte Gutachter überreicht, die aufgrund der Angaben in dem Formblatt über Tötung ("+") oder Weiterleben ("-") der Patienten entschieden. In insgesamt 6 ausgewählten Anstalten wurden Tötungseinrichtungen mit Gaskammern und Krematorien gebaut, entsprechend "begutachtete" Patienten aus anderen Anstalten wurden mit Bussen von einer eigens dafür eingerichteten Transportgesellschaft in diese Gaskammern transportiert und dort ermordet (Dok. 4, 5). In ebenfalls speziell eingerichteten Standesämtern wurden Todesurkunden mit falschen Todesursachen ausgestellt und über den Umweg möglichst weit entfernter, anderer Anstalten an die Angehörigen übersandt, um Nachforschungen vor Ort zu vermeiden.

Trotzdem entstand wachsende Beunruhigung unter den Angehörigen von unerwartet Verstorbenen, und nachdem der Münsteraner Bischof August Graf von Galen im August 1941 in einer Predigt öffentlich die Verlegungen und Todesraten in Heil- und Pflegeanstalten angeprangert hatte, befahl Adolf Hitler die Einstellung der "Aktion T4".

Die Ermordung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen durch die Verabreichung von tödlichen Medikamenten oder Nahrungsentzug wurde jedoch in einigen Heil- und Pflegeanstalten bis Kriegsende fortgesetzt (Dok. 6 - 9).

 

Literatur:

Michael Burleigh (Hrsg.): Tod und Erlösung. Euthanasie in Deutschland 1900–1945, Zürich 2002.

Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin 2002.

Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt 1983; 2. überarb. Aufl. Frankfurt 2010.

 

 

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Mediziner im Dienst der NS-Rassenhygiene - Wilhelm Pfannenstiel, Ernst Kretschmer, Werner Villinger, Albrecht Langelüddeke

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der von Binding und Hoche bereits 1920 propagierte Gedanke der "Vernichtung lebensunwerten Lebens" war bis zur Mitte der Zwanziger Jahre in der Ärzteschaft der Weimarer Republik noch auf überwiegende Ablehnung gestoßen. Das änderte sich aber schnell nach der Machtübernahme der NS-Regierung. Auch an der Philipps-Universität Marburg nahmen aktive Befürworter rassenhygienischer Maßnahmen wie der Hygieniker Wilhelm Pfannenstiel schnell leitende Positionen ein und propagierten von dort aus offensiv die Durchführung "rassisch-erbbiologischer Auslese"-Maßnahmen.

Der NS-Staat hatte für diese Entwicklung günstige Voraussetzungen geschaffen. Getragen und vorangetrieben wurde diese aber von einer Generation junger, ehrgeiziger Wissenschaftler und Ärzte, die in der universitären Lehre (Wilhelm Pfannenstiel, Dok. 1 - 3), in der klinischen Forschung (Ernst Kretschmer, Dok. 4 - 5) und auch in der klinischen Praxis (Werner Villinger, Albrecht Langelüddeke, Dok. 6 - 7) leitende Positionen einnahmen.

Ungeachtet ihrer jeweiligen Rolle bei der Propagierung und Durchführung von Zwangssterilisationen oder Krankenmorden konnten diese Wissenschaftler und Ärzte ihre Karrieren nach 1945 weitgehend ungebrochen fortsetzen.

 

Literatur:

Ernst Klee: Was sie taten – was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord, (12. Auflage) Frankfurt am Main 2004.

Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2003.

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