Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Beibringung der 1941 auf Grundlage des nationalsozialistischen „Ehegesundheitsgesetzes“ eingeführten „Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen“ war 1946 in Hessen per Erlass verboten worden. Trotz Verbots setzten zahlreiche Standesbeamte die Praxis der NS-Zeit jedoch fort und verlangten die Bescheinigungen weiterhin, so dass der Minister des Innern 1950 erneut einschritt.

Archiv
Nummer
152
Band
152
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Erlass des Hessischen Ministers des Innern betreffend die Vorlage von Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen vor der Eheschließung, 28. Januar 1950
Datum bis: Jahr
1950
Legacy-ID
10222
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
28
Datum von: Jahr
1950
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
28
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Hessischer Minister des Innern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
4
Ungefähres Datum
Nein