Zwischen 1946 und 1948 fanden vor dem Landgericht Frankfurt vier Strafprozesse statt, in denen sich Angehörige des Personals der Heilanstalten Hadamar, Eichberg und Kalmenhof für ihre Beteiligung an den „Euthanasie“-Morden zu verantworten hatten. Angeklagt wurden 44 Personen, darunter Ärzte, Schwestern, Pfleger sowie Verwaltungs- und technisches Personal. In erster Instanz ergingen sechs Todesurteile, eine lebenslängliche und drei achtjährige sowie 16 weitere Haftstrafen. Die Todesurteile wurden letztlich nicht vollstreckt.
Legacy ID
22