Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Ähnlich wie auch andere an den „Euthanasie“-Verbrechen beteiligte Täter rechtfertigte Schmidt seine Mordtaten damit, dass er strikt nach Gesetz und Befehl, im Dienste der wissenschaftlichen Forschung sowie im Sinne einer legitimen Sterbehilfe für Schwerkranke und Sterbende gehandelt habe. Ein Unrechtsbewusstsein fehlt vollständig: „Ich handelte daher nur auf Grund eines ordnungsgemässen Gesetzes. […] Weigerung kam auf Grund meines Gehorsams gegenüber meinem Pflichtgefühl nicht in Frage. Ein Verbrechen sah ich in der Erlösung von Schmerz bei unheilbar schwer leidenden sterbenden Idioten, die das Euthanasie-Gesetz ermöglichte, nicht, zumal Kriegslage und Notwendigkeit ein solches Gesetz begründeten.“

Archiv
Nummer
1660
Band
1660
Seite
7
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Stellungnahme Walter Schmidts zu seiner Beteiligung an den „Euthanasie“-Morden, 28. März 1947
Datum bis: Jahr
1947
Legacy-ID
10213
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
28
Datum von: Jahr
1947
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
28
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Walter Schmidt
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein