Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Auf Grundlage der Anordnungen der US-amerikanischen Militärregierung erließ das Groß-Hessische Staatsministerium Anfang 1946 eine Verordnung, welche bestimmte, dass das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ „bis auf weiteres nicht mehr anzuwenden“ sei. Ein Verbot und damit verbunden eine Ächtung des Gesetzes blieben allerdings aus. Für die Opfer der Zwangssterilisationen bedeutete dies eine höchst unbefriedigende Situation. Weder wurde das ihnen zugefügte Leid als Unrecht anerkannt noch hatten sie hierdurch Anspruch auf Entschädigungsleistungen

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Bestand/Signatur
HStAM, Amtsbücher, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Jg. 1945-1946
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Kurztitel
Verordnung über die vorläufige Außerkraftsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 16. Mai 1946
Datum bis: Jahr
1946
Legacy-ID
10218
Datum bis: Monat
05
Datum bis: Tag
16
Datum von: Jahr
1946
Datum von: Monat
05
Datum von: Tag
16
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Groß-Hessisches Staatsministerium
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein