Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Etwa seit dem Jahr 1946 wandten sich während der NS-Zeit zwangssterilisierte Personen an Ärzte und Krankenhäuser, um die Folgen des Eingriffs rückgängig machen zu lassen („Refertilisierung“). Aus medizinischer Sicht wäre dies möglich gewesen. Die unklare rechtliche Lage – formal galt das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ trotz Aussetzung fort – hielt die Mediziner jedoch vielfach von einer solchen Operation ab. Sie fragten daher bei den zuständigen staatlichen Stellen, Gesundheitsämtern und Regierungspräsidien, an, wie zu verfahren und ob eine behördliche Genehmigung für die Operation notwendig sei.

Archiv
Nummer
150
Band
150
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Chefarztes der Frauenklinik des Stadtkrankenhauses in Kassel an den Leiter der medizinischen Abteilung beim Regierungspräsidenten, 22. Oktober 1947
Datum bis: Jahr
1947
Legacy-ID
10219
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
22
Datum von: Jahr
1947
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
22
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Chefarzt der Frauenklinik des Stadtkrankenhauses Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein