Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Wurden die „Nürnberger Gesetze“ nach Kriegsende durch die Alliierten offiziell aufgehoben, so galt dies weder für das „Ehegesundheitsgesetz“ noch für das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, die von alliierter Seite offenbar nicht als direkter Ausfluss der NS-Ideologie gewertet wurden. Und auch auf Seiten der deutschen Behörden ließen sich Stimmen vernehmen, die für eine weitere Anwendung plädierten. So war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ aus Sicht des Hersfelder Landrats „für die Gesunderhaltung des Volkes von grosser Wichtigkeit“. Zudem liege es „im allgemeinen Volksinteresse“, dass „das Eheverbot auch für die Erbkranken aufrecht erhalten bleibt. Würde die Anwendung nicht erfolgen, steht zu erwarten, dass die Erbkranken in grosser Zahl heiraten, ohne sterilisiert zu sein und ihre Nachkommenschaft der Allgemeinheit zur Last fällt.“

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Nummer
150
Band
150
Seite
0
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Kurztitel
Schreiben des Landrates des Landkreises Hersfeld an den Regierungsdirektor und Medizinalreferenten bei der Regierung Kassel, Prof. Dr. Drygalski, 20. September 1945
Datum bis: Jahr
1945
Legacy-ID
10216
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
20
Datum von: Jahr
1945
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
20
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landrat des Landkreises Hersfeld
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein