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Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die auf zahlreiche gleichlautende Anfragen erteilten Auskünfte des Regierungspräsidiums in Kassel zur Frage der Refertilisierung waren in ihrer Zielrichtung eindeutig: Strafbar würden sich Patient und Arzt durch die Wiederherstellung der Fruchtbarkeit zwar nicht machen, man rate jedoch von dem Eingriff ab, weil die durchgeführten Sterilisierungen „immer zu Recht erfolgt“ (!) und die medizinischen Risiken des Eingriffs erheblich seien. Aus Sicht der Behörden galten die Maßstäbe der NS-Zeit auch nach 1945 offenbar fort.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Beibringung der 1941 auf Grundlage des nationalsozialistischen „Ehegesundheitsgesetzes“ eingeführten „Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen“ war 1946 in Hessen per Erlass verboten worden. Trotz Verbots setzten zahlreiche Standesbeamte die Praxis der NS-Zeit jedoch fort und verlangten die Bescheinigungen weiterhin, so dass der Minister des Innern 1950 erneut einschritt.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

1957 nahm die Bundesregierung Stellung zu der Frage, ob den auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sterilisierten Personen ein Recht auf Entschädigung zu gewähren sei. Die Antwort fiel negativ aus. Die Opfer der Zwangssterilisationen waren damit von Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz ausgeschlossen. Erst 1988 ächtete der Deutsche Bundestag die Zwangssterilisationen als „nationalsozialistisches Unrecht“ und sprach den Opfern „Achtung und Mitgefühl“ aus.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Ein Teil des heutigen Erinnerns sind die Denk- und Mahnmale, die sich auf dem Gelände der ehemaligen Landesheilanstalten befinden, die nach dem Zweiten Weltkrieg vielfach als psychiatrische oder neurologische Kliniken fortbestanden. Hier galt es jeweils, die Rolle der Anstalten während der NS-Zeit kritisch zu beleuchten und dem Gedenken an die Opfer einen angemessenen Platz zu geben.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Die Gedenkstätte Hadamar befindet sich im Hauptgebäude der ehemaligen Landesheilanstalt Hadamar. Sie erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen und versteht sich als Ort des Gedenkens, der historischen Aufklärung und politischen Bildungsarbeit.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Mehr als 250.000 Menschen wurden unter dem Deckmantel der „Euthanasie“ ermordet. Nach Kriegsende wurde die Dimension dieses Verbrechens offenbar. Alliierte Truppen inspizierten die Anstalten und fanden dort Leichname ermordeter Patienten. Familienangehörige erstatteten Anzeige, um die tatsächlichen Todesumstände der Opfer aufklären zu lassen. Die Strafverfolgung der Täter erwies sich indes als schwierig: Beschuldigte tauchten unter, beweisfähige Akten waren vielfach vernichtet worden. Unter Ägide der alliierten Militärgerichtsbarkeit fand 1946-1947 der „Nürnberger Ärzteprozess“ statt.

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Der Kinder- und Jugendpsychiater Werner Villinger (1887-1961) war ab 1934 Chefarzt der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel und trat 1937 der NSDAP und dem NS-Ärztebund bei. Unter Villingers Leitung wurden in Bethel nahezu 3.000 Personen zur Sterilisierung angezeigt. Ab 1937 wirkte Villinger zunächst am Erbgesundheitsobergericht in Hamm, ab seiner Berufung an die Universität Breslau im Jahr 1940 am dortigen Erbgesundheitsobergericht an der Entscheidung über Zwangssterilisationen mit.