Die auf zahlreiche gleichlautende Anfragen erteilten Auskünfte des Regierungspräsidiums in Kassel zur Frage der Refertilisierung waren in ihrer Zielrichtung eindeutig: Strafbar würden sich Patient und Arzt durch die Wiederherstellung der Fruchtbarkeit zwar nicht machen, man rate jedoch von dem Eingriff ab, weil die durchgeführten Sterilisierungen „immer zu Recht erfolgt“ (!) und die medizinischen Risiken des Eingriffs erheblich seien. Aus Sicht der Behörden galten die Maßstäbe der NS-Zeit auch nach 1945 offenbar fort.
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