Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Nachdem die Bemühungen zur Strafverfolgung der „Euthanasie“-Verbrechen seit Anfang der 1950er Jahre zum Erliegen gekommen waren, wurden in den 1960er Jahren, bedingt durch die öffentlichen Debatten um die Aufarbeitung der NS-Zeit, Ermittlungen wieder aufgenommen oder neu angestrengt. So ermittelte die Staatsanwaltschaft Kassel 1961 und 1962 gegen den ehemaligen Direktor der Landesheilanstalt Merxhausen (Landkreis Kassel), Dr. Theodor Malcus (1881-1967), wegen Beihilfe zum Mord. Malcus sollte nachgewiesen werden, dass er wusste, zu welchem Zweck Patienten ab 1941 in die Anstalten Herborn und Eichberg und weiter nach Hadamar „verlegt“ wurden. Dies gelang der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Anfang 1962 wurde das Verfahren eingestellt. Dies kann als symptomatisch für die Strafverfolgung der NS-Krankenmorde angesehen werden.

Archiv
Nummer
4
Band
4
Seite
64
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben der Staatsanwaltschaft Kassel an den Landeswohlfahrtsverband Hessen betreffend das Ermittlungsverfahren gegen den Landesobermedizinalrat a.D. Dr. Malcus, 17. Juli 1962
Datum bis: Jahr
1962
Legacy-ID
10214
Datum bis: Monat
07
Datum bis: Tag
17
Datum von: Jahr
1962
Datum von: Monat
07
Datum von: Tag
17
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Staatsanwaltschaft Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
6
Ungefähres Datum
Nein