Zwischen 1946 und 1948 fanden vor dem Landgericht Frankfurt vier Strafprozesse statt, in denen sich Angehörige des Personals der Heilanstalten Hadamar, Eichberg und Kalmenhof für ihre Beteiligung an den „Euthanasie“-Morden zu verantworten hatten. Angeklagt wurden 44 Personen, darunter Ärzte, Schwestern, Pfleger sowie Verwaltungs- und technisches Personal. In erster Instanz ergingen sechs Todesurteile, eine lebenslängliche und drei achtjährige sowie 16 weitere Haftstrafen. Die Todesurteile wurden letztlich nicht vollstreckt. Nach diversen Revisionsverfahren und Begnadigungen war die große Mehrheit der Angeklagten bis Anfang der 1950er Jahre wieder auf freiem Fuß. Die Frankfurter „Euthanasie“-Prozesse können dennoch als wichtiger Beitrag zur Strafverfolgung der NS-Krankenmorde gelten. Gleichzeitig dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass die juristische Aufarbeitung der „Euthanasie“-Verbrechen höchst lückenhaft blieb und die Täter zumeist nicht strafrechtlich belangt wurden.
Archiv
Nummer
48
Band
48
Seite
0
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
„Hadamar-Prozeß hat begonnen“, Hessische Nachrichten, 3. Dezember 1946
Datum bis: Jahr
1946
Legacy-ID
10210
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
03
Datum von: Jahr
1946
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
03
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Hessische Nachrichten
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein