Ab 1933 wurden im Deutschen Reich „Erbgesundheitsgerichte“ geschaffen, die über die Sterilisierungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zu entscheiden hatten. Diese Spezialgerichte wurden bei jeweils einem Amtsgericht eines Landgerichtsbezirks gebildet. Besetzt waren sie mit einem Richter als Vorsitzendem sowie zumeist je einem beamteten und einem für das Deutsche Reich approbierten Arzt als ärztlichen Beisitzern. Dem Verfahren musste ein formeller Antrag auf Unfruchtbarmachung einer Person vorausgehen, der in der Regel von einem Amtsarzt oder den Leitern von Kranken-, Heil-, Pflege- oder Strafanstalten gestellt wurde. Dem Anschein nach handelte es sich um rechtsförmige Gerichtsverfahren. Tatsächlich stellten die Erbgesundheitsgerichte ein politisch-ideologisches Instrument zur Durchsetzung der NS-Rassenhygiene dar.
Archiv
Nummer
1219
Band
1219
Seite
53
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landgerichtspräsidenten in Marburg betreffend die Ernennung ärztlicher Beisitzer am dortigen Erbgesundheitsgericht, 17. Oktober 1937
Datum bis: Jahr
1937
Legacy-ID
10194
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
17
Datum von: Jahr
1937
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
17
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Regierungspräsident Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Periode
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein