Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Zentrale rassenhygienische Maßnahmen des NS-Regimes waren das 1933 verabschiedete „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sowie das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ („Ehegesundheitsgesetz“) vom Oktober 1935. Ersteres legalisierte die eugenische Zwangssterilisation, indem es vorsah, Personen, die an den acht dort definierten vermeintlichen „Erbkrankheiten“ litten, durch medizinischen Eingriff unfruchtbar zu machen. Letzteres sah die Einführung von „Ehetauglichkeitszeugnissen“ vor, die sich die Heiratswilligen durch das Gesundheitsamt ausstellen lassen mussten und formulierte Eheverbote für Personen mit ansteckenden Krankheiten, Entmündigte, Personen mit einer „geistigen Störung“ und „Erbkranke“.

Archiv
Nummer
1253
Band
1253
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Regierungspräsidenten an die Landräte des Regierungsbezirks Kassel, 8. April 1936
Datum bis: Jahr
1936
Legacy-ID
10191
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
08
Datum von: Jahr
1936
Datum von: Monat
04
Datum von: Tag
08
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Regierungspräsident Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein