Die Abhandlung des Rechtswissenschaftlers Karl Binding (1841-1920) und des Psychiaters Alfred Hoche (1865-1943) beschritt den verheerenden Weg von der „Eugenik“ und den Diskussionen um eine anhand der Erbanlagen gesteuerte Bevölkerungsentwicklung zur Forderung nach „Euthanasie“, der physischen Vernichtung menschlichen Lebens. Neben der Tötung auf Verlangen von „unrettbar“ Kranken traten Binding und Hoche für die Tötung „unheilbar Blödsinniger“ ein, deren Leben „zwecklos“ und eine schwere Belastung für die Gesellschaft sei. Diese radikalen Positionen stießen in der Ärzteschaft der 1920er Jahre noch mehrheitlich auf Ablehnung. Während der NS-Zeit diente die Schrift jedoch terminologisch wie ideologisch als Grundlage und quasi wissenschaftlich begründete Rechtfertigung der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Seite
0
Bestand/Signatur
UB Marburg XVIII g C 1105 cm
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Karl Binding / Alfred Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, Leipzig 1920
Datum bis: Jahr
1920
Legacy-ID
10180
Datum bis: Monat
19
Datum bis: Tag
20
Datum von: Jahr
1920
Datum von: Monat
19
Datum von: Tag
20
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Karl Binding / Alfred Hoche
Nur Jahresangabe
Ja
Periode
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein