Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Stärker als die Förderung „rassisch wertvollen“ Nachwuchses standen antinatalistische Maßnahmen im Vordergrund der NS-Politik, die in menschenverachtender Weise auf diejenigen zielten, deren Erbgut als „minderwertig“ galt und als Gefahr für den „Volkskörper“ betrachtet wurde. Hierzu gehörten die so genannten „Fremdrassigen“, wozu vor allem die Juden gezählt wurden. Sie waren neben weiteren Bevölkerungsgruppen ab 1933 systematischer und gewaltsamer Ausgrenzung und Verfolgung ausgesetzt. Im Kontext der „Nürnberger Gesetze“ vom September 1935 wurden mit dem „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, kurz „Blutschutzgesetz“, Eheschließungen zwischen Juden und Nichtjuden verboten und auch deren sexuelle Beziehungen als „Rassenschande“ unter Strafe gestellt. Die Standesbeamten vor Ort hatten fortan Eheschließungen nur noch im Rahmen der nun geltenden rassenpolitischen Bestimmungen vorzunehmen.

Archiv
Nummer
1253
Band
1253
Seite
0
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Kurztitel
Schreiben des Landrates des Kreises Schlüchtern an die Standesbeamten, 12. Dezember 1935
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
10190
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
12
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
12
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landrat des Kreises Schlüchtern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
4
Ungefähres Datum
Nein