Von Martin Stoll , 24 Januar 2025
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Finanzpolitik
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Der Weg zum Steuerstaat

Von Martin Stoll , 24 Januar 2025

Der Staat, also eine über ein Gebiet und seine Bewohner bestehende Macht, und der jeweilige in den hessischen Ländern herrschende Fürst oder Graf waren lange Zeit ein- und dasselbe. Das bedeutete aber auch, dass diese Landesherren bis ins 19. Jahrhundert hinein ihre Ausgaben zunächst einmal aus ihren eigenen Einkünften bestreiten mussten. Dazu zählten nicht nur die Einnahmen aus Gütern, Wäldern, Bergwerken, Salinen etc., sondern auch z.B. die Rechte, Bußgelder oder Zölle einzunehmen. Wer das sachgerecht verwalten will, muss diese Einnahmen möglichst vollständig erfassen. Ein Beispiel für eine gelungene Finanzstatistik stellt das von Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel beauftragte Werk "Wilhelms IV Ökonomischer Staat" von 1585 dar (Dok. 1).

Reichten die Einkünfte des Fürsten nicht mehr aus, um den Staatsaufwand zu bestreiten, kamen seine Untertanen ins Spiel. Er traf sich mit Vertretern der Kirchen, des Adels und des städtischen Bürgertums (den Ständen) zu einem sogenannten Landtag und musste über seine Geldforderung verhandeln. Das Verhandlungsergebnis wurde in einem Landtagsabschied (Dok. 2) schriftlich festgehalten.

Der stetig steigende Finanzbedarf für Hofhaltung, Militär und Verwaltung, Reichsabgaben und den Schuldendienst zwang Hessens Fürsten und Grafen seit dem 16. Jahrhundert in zunehmendem Maße, die finanzielle Hilfestellung ihrer Untertanen in Anspruch zu nehmen. So gewannen die nun immer häufiger konsultierten Stände über ihr Steuerbewilligungsrecht ein erhöhtes Gewicht im politischen Raum.

Aber erst 1831 war dieses politische Gewicht schwer genug, um endlich eine Trennung von Staatsvermögen und Privatvermögen des hessischen Kurfürsten herbeizuführen (Dok. 3). Die eine Hälfte gehörte fortan Kurhessen, also dem Gemeinwesen, welches der Kurfürst anführte, und die andere Hälfte gehörte dem Kurfürsten und seiner Familie persönlich.

Der Staatsgrundetat des Kurfürstentums Hessen aus demselben Jahr (Dok. 4) zeigt bereits alle Merkmale einer modernen staatlichen Finanzplanung. Den Ausgabepositionen sind genaue Beträge zugeordnet. Nur so wussten die Stände, für was sie Gelder bewilligen sollten und nur so waren sie in der Lage, die Ausgaben anschließend auch zu kontrollieren.

Was die Stände da in der Regel bewilligten, waren nichts anderes als Steuern. Anfänglich waren es zeitlich befristete Abgaben, wie die 1553 erstmals bewilligte hessische Tranksteuer (Dok. 5). Eine einmal eingeführte Steuer besitzt aber die Tendenz zur Verstetigung. Der Fürst hatte sich an die Einnahme gewöhnt und die Hürde, etwas wieder zu bewilligen, was man bereits über Jahre gewährt hatte, ist niedrig. Daneben gab es Abgaben, für die landständische Bewilligungsbeschlüsse nicht erforderlich waren. So konnten Landesherren Verbrauchssteuern im Rahmen ihrer handels- und sittenpolizeilichen Befugnisse erheben, wie z.B. die Landgrafen von Hessen-Kassel im Jahre 1709 einen "Perückenlizenten" (Dok. 6), von dem minderbemittelte Männer mit Glatze befreit waren.

Der Übergang zum modernen, in das gesellschaftliche Leben eingreifenden Staat im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert ließ die öffentlichen Aufgaben in bis dahin unvorstellbare Höhen steigen. Auf der Einnahmenseite wurden mit der Einkommen- und Umsatzsteuer dynamische Instrumente geschaffen, die die Staatseinkünfte an die ökonomische Entwicklung koppelten und sich am Prinzip der individuellen Belastbarkeit orientieren sollten (Dok. 7).

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Geldentwertung und Geldwertstabilität

Von Martin Stoll , 24 Januar 2025

Geld hat drei wichtige Funktionen im wirtschaftlichen Leben. Es ist Zahlungsmittel, dient also dem Tausch von Waren. Es stellt eine Recheneinheit dar, erlaubt uns also, Waren miteinander im Preis zu vergleichen. Und es ist ein Wertaufbewahrungsmittel, es kann also eine Rücklage sein, um seinen Einsatz als Tauschmittel zeitlich zu verschieben. Diese Geldfunktionen aufrechtzuerhalten, ist eine staatliche Aufgabe und dazu gehört zuallererst, Geld zur Verfügung zu stellen. Das taten auch hessische Landesherren, sie prägten Münzen (Dok. 1-3) und später auch Papiergeld, bis die Epoche des einzelstaatlichen Geldes mit der Einführung der Mark 1873 ihr Ende fand.

Im frühen 17. Jahrhundert verursachte die massenhafte Ausprägung stark kupferhaltiger Münzen durch gewinnsüchtige Landesherren und Unternehmer die größte Inflation in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches. Die systematische Verringerung des Feingehalts der Silbermünzen erreichte ihren Höhepunkt nach Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, als die Territorien zur Finanzierung von Aufrüstung und Krieg den Geldmarkt mit geringwertigen Münzen fluteten.

Dagegen gingen auch hessische Landesherren vor, die für sich in allen Bereichen des Münzwesens eine umfassende Regelungskompetenz in Anspruch nahmen: Sie versuchten, geringwertige Münzen aus dem Verkehr zu ziehen (Dok. 4-5). Im Grunde waren das Währungsreformen, die darauf abzielten, den Wert des im Land vorhandenen Geldes stabil zu halten, indem Teile dieses Geldes entwertet wurden. Die Inflation sollte also begrenzt werden.

Ein Wertverlust des Geldes oder ein allgemeiner Preisanstieg der Waren, nichts anderes bedeutet Inflation, nimmt in Folge von Kriegen oft dramatische Formen an. Ein besonders krasses Beispiel dafür ist der Erste Weltkrieg. Zur Kriegsfinanzierung verschuldete sich das Deutsche Reich bei seiner Bevölkerung über Kriegsanleihen und es druckte Geld. Beide Finanzierungsformen sind Wetten auf den eigenen Sieg, der allein es möglich macht, den Schuldenberg nebst Zinspflichten auf die Verlierer abzuwälzen. Das Deutsche Reich hatte aber den Krieg verloren.

1918 hatte sich der Banknotenumlauf im Vergleich zu 1914 mehr als vervierfacht. Die stetig wachsende Verschuldung und der durch Demontage, Rohstoffmangel und Produktionsrückgänge immer größer werdende Abstand zwischen Warenangebot und Geldmenge führten zu einer rasanten Geldentwertung.  Spätestens im Herbst 1922 waren die grundlegenden Geldfunktionen bei der Mark in Frage gestellt, eine Hyperinflation, also eine Preissteigerung von mehr als 50% pro Monat, etabliert (Dok. 6 und Dok. 7).

Da in allen Phasen der Inflation Lohnerhöhungen und Rentenanpassungen den Preissteigerungen hinterherliefen, konnten sich alle, die regelmäßige Einkommen in Mark bezogen, davon weniger kaufen. Gut ging es allen, die im Besitz stabilen ausländischen Geldes waren, oder Sachwerte besaßen wie Gold, Häuser, Land oder Unternehmen. Für Sparer lief es auf einen Totalverlust, für Schuldner auf eine Entschuldung hinaus.

Die Hyperinflation wurde durch die Einführung der sogenannten Rentenmark, einer durch den gewerblich genutzten Boden gedeckten Übergangswährung gestoppt. In die dafür von der Bank herausgegebenen "Rentenbankscheine" konnte die entwertete Papiermark im Verhältnis 1 Billion Mark zu 1 Rentenmark eingetauscht werden. Am 30. August 1924 trat die auf dem Gold-Devisen-Standard basierende Reichsmark als neue Währungseinheit an die Stelle der Rentenmark. Wieder wurde also Geld aus dem Verkehr gezogen, um den Wert des verbleibenden Geldes zu stabilisieren.

Ähnliches wiederholte sich nach dem Zweiten Weltkrieg. Das besiegte und besetzte Deutschland stand vor einem Schuldenberg von etwa 400 Milliarden Reichsmark und einem riesigen Geldüberhang (im Vergleich zu 1938 war nach dem Krieg sieben mal mehr Geld im Verkehr). Preis- und Lohnstoppmaßnahmen sowie die Fortführung des Bezugsscheinsystems für die wichtigsten Güter verhinderten aber eine offene Inflation wie nach dem Ersten Weltkrieg. Die Schwarzmärkte blühten dennoch. Wie ein erneuter Währungsschnitt ausfallen sollte, war umstritten (Dok. 8-9).

Zwischen dem 20. und 27. Juni 1948 erfolgte die Währungsreform in den drei Westzonen bzw. der späteren Bundesrepublik auf der Grundlage von Militärgesetzen (Dok. 10). Am 20. Juni wurde bei den Lebensmittelkartenstellen das neue "Kopfgeld" als Erstausstattung ausgegeben (Dok. 11). Dabei konnten 40.- Reichsmark und später noch einmal 20 Reichsmark im Verhältnis 1:1 in Deutsche Mark umgetauscht werden. Sparguthaben wurden zur einen Hälfte im Verhältnis 100:10, zur anderen Hälfte im Verhältnis 100:6,5 umgetauscht. Sparer verloren diesmal nur fast alles.

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Staatsschulden und Schuldenkrisen

Von Martin Stoll , 24 Januar 2025

Staaten, die ihre finanziellen Handlungsspielräume erweitern, aber politische Konflikte, die mit Steuererhöhungen üblicherweise einhergehen, vermeiden möchten, greifen gern zur Verschuldung. Als Quelle öffentlicher Einnahmen entwickelte sie sich von einem außerordentlichen Aushilfsmittel in Kriegs- und Krisenzeiten zu einem regulären Finanzierungsinstrument.

An die Stelle individuell ausgehandelter Darlehensverträge, wie sie beispielsweise der Fürst von Waldeck im 18. Jahrhundert bevorzugt mit Amsterdamer Kaufleuten und Bankiers abschloss (Dok. 1), traten im 19. Jahrhundert die Ausgabe von standardisierten Wertpapieren und ihr Handel an der Börse (Dok. 2). Dies erweiterte den Kreis der potentiellen Geldgeber erheblich und schob die Grenzen der Verschuldung weit hinaus. Der Kredit der Staaten war fortan an die Bewertung ihrer Papiere durch die Börse geknüpft. Privatbankiers wie die Rothschilds machten Frankfurt zum Zentrum des Handels mit Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand und Geld aus der Landgrafschaft Hessen-Kassel spielte dabei eine nicht unbedeutende Rolle - das Kapital stammte aus dem Verleih von Soldaten (Dok. 3 u. Dok. 4). 

Kreditwürdigkeit beruht seit jeher auf Vertrauen. Und das schien Hessen-Kassel auch mitten in seiner Verfassungskrise ohne weiteres zu genießen. Jedenfalls hieß es 1854 in der Werbung für eine kurfürstlich hessische Staatsanleihe, sie zähle zu den "besten und solidesten unter den deutschen Staatspapieren" (Dok. 5). Das sah einige hundert Jahre zuvor noch anders aus. 1493 ermahnte Graf Philipp von Hanau-Lichtenberg Landgraf Wilhelm von Hessen unter Hinweis auf eigene Zahlungsverpflichtungen und die durch einen Verzug bewirkte Erschütterung der Vertrauensbasis zur pünktlichen Rückzahlung geliehener Gelder (Dok. 6). Wilhelms Antwort: "Ihr wollet Euch eine kurze Zeit gedulden und schweigen."

Nicht nur mangelnde Zahlungsmoral konnte den Kredit in Frage stellen, sondern auch das vielerorts herrschende Durcheinander in der Finanzverwaltung. Belastbare Daten über die Höhe der Verbindlichkeiten lagen fast nirgendwo vor. Häufig geldklamme Fürsten, wie die Landgrafen von Hessen-Darmstadt oder der Fürst von Waldeck, standen immer wieder ratlos vor ihren leeren Kassen und waren mehrfach für kurze oder längere Zeit nicht imstande, die vertraglich übernommenen Schuldverpflichtungen zu erfüllen. War dieser Punkt erreicht, trat der im Auftrag des Kaisers agierende Reichshofrat auf den Plan und ordnete ein Insolvenzverfahren an. Kaiserliche Untersuchungskommissionen leisteten im 17., 18. und frühen 19. Jahrhundert wichtige Hilfestellungen bei der Bewältigung der Schuldenlast, indem sie das Rechnungswesen der Schuldner durchleuchteten, Sparmaßnahmen anordneten, neue Finanzquellen erschlossen, Schuldentilgungspläne entwarfen und mit den Gläubigern längere Tilgungsfristen und Schuldennachlässe aushandelten. Die Sanierung war ein überaus langwieriges Geschäft, das sich, wie im Fall Solms-Braunfels (Dok. 7), mitunter über mehrere Jahrzehnte erstrecken konnte.

Dass ein Staatsbankrott offen eingestanden wurde, war die Ausnahme. Auch dafür bietet Hessen Anschauungsmaterial: Am 28. Juni 1812 leistete König Jérôme Napoleon von Westphalen in Kassel den finanzpolitischen Offenbarungseid, indem er die Abwertung aller Schuldscheine auf ein Drittel ihres ursprünglichen Nennwerts verkündete (Dok. 8). Es sind solche Ereignisse des Scheiterns, die gut 100 Jahre später das Deutsche Reich veranlassten, die Sicherheit der Anlage in den Mittelpunkt ihrer Werbung für die Kriegsanleihen zu stecken (Dok. 9-10).

1968 warb das Land Hessen nicht um einen Kredit, sondern um Verständnis bei seiner Bevölkerung für einen auch kreditfinanzierten Landeshaushalt (Dok. 11). Seit den 1960er Jahren wuchsen die öffentlichen Aufgaben schneller als das Steueraufkommen, so dass die Verschuldung der öffentlichen Hand zunahm. Damals breitete sich die Vorstellung aus, der Staat müsse mehr öffentliche Güter und Dienste bereitstellen. Öffentliche Infrastrukturmaßnahmen sollten ein stetiges Wirtschaftswachstum sichern und die Konkurrenzfähigkeit verbessern. Dies wird auch heute noch vom Staat erwartet, aber seit 2020 soll er dies nicht mehr mit Krediten tun. Schulden sollen wieder zu einem außerordentlichen Aushilfsmittel in Kriegs- und Krisenzeiten werden. Eine sogenannte Schuldenbremse wurde 2009 ins Grundgesetz geschrieben und im März 2011 vom hessischen Wahlvolk auch für die Hessische Landesverfassung abgesegnet (Dok. 12 u. Dok. 13.)

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Steuerprotest und Steuerkonflikt

Von Martin Stoll , 24 Januar 2025

Steuern gehen vom eigenen verfügbaren Einkommen ab und sind deshalb nicht sonderlich beliebt. Das war zu allen Zeiten so. Was sich im Laufe der Zeit wandelte, waren die Begründungen für die Ablehnungen von Steuern und die Formen, in denen sich der Widerstand ausdrückte.

Steuerverweigerer beriefen sich auf Vorrechte und Befreiungen, wenn sie es konnten, sie verwiesen auf ihre materielle Not, wie z. B. die Marburger Steuerschuldner im späten 17. Jahrhundert (Dok. 1) oder die Stadt Frankfurt gegenüber dem Reich (Dok. 2); oder sie nutzten den Steuerstreik als politische Protestaktion gegen bestimmte Regierungsmaßnahmen, wie z. B. die Hanauer Gewerbetreibenden, die Anfang der 1860er Jahre während des kurhessischen Verfassungskonflikts (Dok. 3) wegen Aufrufs zum Steuerboykott vor dem dortigen Kriminalgericht erscheinen mussten (Dok. 4).

Welten liegen zwischen dem Vorgehen der resoluten Melsunger Hausfrau, die sich 1667 beharrlich weigerte, ihre Steuern zu zahlen, die Vorladung aufs Rathaus ignorierte und dem mit der Zwangsvollstreckung betrauten Soldaten in die Haare griff und ihm das bereits gepfändete Pferd wieder abnahm (Dok. 5), und den formvollendeten Einsprüchen einiger Kasseler Unternehmer gegen ihre Umsatzsteuerbescheide aus den frühen 1920er Jahren (Dok. 6-7).

Gewaltsame Steuerproteste, die im 19. Jahrhundert durchaus noch an der Tagesordnung waren und manchmal den Auftakt zu staatlichen Umwälzungen markierten, sind zumindest in unseren Breitengraden selten geworden. Der Steuerstreit vollzieht sich heutzutage zwischen den politischen Parteien in parlamentarischen Redeschlachten und Wahlkämpfen (Dok. 8). Der individuelle Steuerstreik äußert sich in verschiedenen Vermeidungsstrategien, Steuerflucht oder Steuerhinterziehung (Dok. 9).

Geht man normalerweise davon aus, dass der Staat gegen illegale Formen der individuellen Steuervermeidung vorgeht, geriet Hessen in den Ruf, eine Steueroase für Vermögende zu sein. Vor der Jahrtausendwende waren Frankfurter Banken damit aufgefallen, dass sie Vermögenden dabei halfen, Geld an der Steuer vorbei ins Ausland zu schaffen. Am Finanzamt Frankfurt V wurde eine Steuerfahndungsabteilung zusammengestellt, die sich auf diese Vorgänge spezialisierte und sehr erfolgreich gegen Steuersünder und ihre Helfer in den Bankhäusern vorging (Dok. 10). Eine Amtsverfügung vom 30. August 2001 schränkte dann die Zuständigkeit dieser Fahndungsabteilung ein und erhöhte die Hürden für Durchsuchungen zur Beweissicherung (Dok. 11). Der Widerstand der Steuerfahnder gegen diese Verfügung führte zu Versetzungen, zur Auflösung der Abteilung und einzelne Fahnder wurden gegen ihren Willen "aus gesundheitlichen Gründen" pensioniert.

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