Staaten, die ihre finanziellen Handlungsspielräume erweitern, aber politische Konflikte, die mit Steuererhöhungen üblicherweise einhergehen, vermeiden möchten, greifen gern zur Verschuldung. Als Quelle öffentlicher Einnahmen entwickelte sie sich von einem außerordentlichen Aushilfsmittel in Kriegs- und Krisenzeiten zu einem regulären Finanzierungsinstrument.
An die Stelle individuell ausgehandelter Darlehensverträge, wie sie beispielsweise der Fürst von Waldeck im 18. Jahrhundert bevorzugt mit Amsterdamer Kaufleuten und Bankiers abschloss (Dok. 1), traten im 19. Jahrhundert die Ausgabe von standardisierten Wertpapieren und ihr Handel an der Börse (Dok. 2). Dies erweiterte den Kreis der potentiellen Geldgeber erheblich und schob die Grenzen der Verschuldung weit hinaus. Der Kredit der Staaten war fortan an die Bewertung ihrer Papiere durch die Börse geknüpft. Privatbankiers wie die Rothschilds machten Frankfurt zum Zentrum des Handels mit Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand und Geld aus der Landgrafschaft Hessen-Kassel spielte dabei eine nicht unbedeutende Rolle - das Kapital stammte aus dem Verleih von Soldaten (Dok. 3 u. Dok. 4).
Kreditwürdigkeit beruht seit jeher auf Vertrauen. Und das schien Hessen-Kassel auch mitten in seiner Verfassungskrise ohne weiteres zu genießen. Jedenfalls hieß es 1854 in der Werbung für eine kurfürstlich hessische Staatsanleihe, sie zähle zu den "besten und solidesten unter den deutschen Staatspapieren" (Dok. 5). Das sah einige hundert Jahre zuvor noch anders aus. 1493 ermahnte Graf Philipp von Hanau-Lichtenberg Landgraf Wilhelm von Hessen unter Hinweis auf eigene Zahlungsverpflichtungen und die durch einen Verzug bewirkte Erschütterung der Vertrauensbasis zur pünktlichen Rückzahlung geliehener Gelder (Dok. 6). Wilhelms Antwort: "Ihr wollet Euch eine kurze Zeit gedulden und schweigen."
Nicht nur mangelnde Zahlungsmoral konnte den Kredit in Frage stellen, sondern auch das vielerorts herrschende Durcheinander in der Finanzverwaltung. Belastbare Daten über die Höhe der Verbindlichkeiten lagen fast nirgendwo vor. Häufig geldklamme Fürsten, wie die Landgrafen von Hessen-Darmstadt oder der Fürst von Waldeck, standen immer wieder ratlos vor ihren leeren Kassen und waren mehrfach für kurze oder längere Zeit nicht imstande, die vertraglich übernommenen Schuldverpflichtungen zu erfüllen. War dieser Punkt erreicht, trat der im Auftrag des Kaisers agierende Reichshofrat auf den Plan und ordnete ein Insolvenzverfahren an. Kaiserliche Untersuchungskommissionen leisteten im 17., 18. und frühen 19. Jahrhundert wichtige Hilfestellungen bei der Bewältigung der Schuldenlast, indem sie das Rechnungswesen der Schuldner durchleuchteten, Sparmaßnahmen anordneten, neue Finanzquellen erschlossen, Schuldentilgungspläne entwarfen und mit den Gläubigern längere Tilgungsfristen und Schuldennachlässe aushandelten. Die Sanierung war ein überaus langwieriges Geschäft, das sich, wie im Fall Solms-Braunfels (Dok. 7), mitunter über mehrere Jahrzehnte erstrecken konnte.
Dass ein Staatsbankrott offen eingestanden wurde, war die Ausnahme. Auch dafür bietet Hessen Anschauungsmaterial: Am 28. Juni 1812 leistete König Jérôme Napoleon von Westphalen in Kassel den finanzpolitischen Offenbarungseid, indem er die Abwertung aller Schuldscheine auf ein Drittel ihres ursprünglichen Nennwerts verkündete (Dok. 8). Es sind solche Ereignisse des Scheiterns, die gut 100 Jahre später das Deutsche Reich veranlassten, die Sicherheit der Anlage in den Mittelpunkt ihrer Werbung für die Kriegsanleihen zu stecken (Dok. 9-10).
1968 warb das Land Hessen nicht um einen Kredit, sondern um Verständnis bei seiner Bevölkerung für einen auch kreditfinanzierten Landeshaushalt (Dok. 11). Seit den 1960er Jahren wuchsen die öffentlichen Aufgaben schneller als das Steueraufkommen, so dass die Verschuldung der öffentlichen Hand zunahm. Damals breitete sich die Vorstellung aus, der Staat müsse mehr öffentliche Güter und Dienste bereitstellen. Öffentliche Infrastrukturmaßnahmen sollten ein stetiges Wirtschaftswachstum sichern und die Konkurrenzfähigkeit verbessern. Dies wird auch heute noch vom Staat erwartet, aber seit 2020 soll er dies nicht mehr mit Krediten tun. Schulden sollen wieder zu einem außerordentlichen Aushilfsmittel in Kriegs- und Krisenzeiten werden. Eine sogenannte Schuldenbremse wurde 2009 ins Grundgesetz geschrieben und im März 2011 vom hessischen Wahlvolk auch für die Hessische Landesverfassung abgesegnet (Dok. 12 u. Dok. 13.)