Im 18. Jahrhundert entwickelte sich in Amsterdam das spezifische Dienstleistungsprofil der Privatbankiers. Aus kapitalkräftigen Handelsunternehmen mit Banktätigkeit wurden reine Privatbankhäuser, die Kapital gegen individuell ausgefertigte Schuldverschreibungen verliehen. Darlehenshöhe, Zinssatz und Zahlungstermine waren frei verhandelbar. Zur Sicherstellung der Forderungen musste der Schuldner meist einen Pfand hinterlegen.