Solche Texte im Amtsdeutsch und voller Querverweise sind schwere Kost. Aber die erste Hälfte der dritten Seite ist auch für Laien verstehbar. Verfolgt werden soll nur noch, wer sich beim Geldverstecken sehr dämlich angestellt hat, also große Summen im Ganzen transferierte. Selbst wenn Kapitaltransfers ins Ausland für einen verjährten Zeitraum nachgewiesen waren, sollte sich daraus kein Anfangsverdacht für die Folgejahre ergeben. Auch dann nicht, wenn die Zinseinnahmen aus dem Auslandsvermögen in diesen Folgejahren nicht angegeben wurden.
Bestand/Signatur
https://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Geschichten/Steueroase_Hessen/Amtsverfuegung_opt.pdf
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Hessische Steuerfahnder-Affäre
Datum von: Jahr
2001
Datum von: Monat
08
Datum von: Tag
30
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Finanzamt Frankfurt am Main V
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
10
Ungefähres Datum
Nein