Steuern gehen vom eigenen verfügbaren Einkommen ab und sind deshalb nicht sonderlich beliebt. Das war zu allen Zeiten so. Was sich im Laufe der Zeit wandelte, waren die Begründungen für die Ablehnungen von Steuern und die Formen, in denen sich der Widerstand ausdrückte.
Steuerverweigerer beriefen sich auf Vorrechte und Befreiungen, wenn sie es konnten, sie verwiesen auf ihre materielle Not, wie z. B. die Marburger Steuerschuldner im späten 17. Jahrhundert (Dok. 1) oder die Stadt Frankfurt gegenüber dem Reich (Dok. 2); oder sie nutzten den Steuerstreik als politische Protestaktion gegen bestimmte Regierungsmaßnahmen, wie z. B. die Hanauer Gewerbetreibenden, die Anfang der 1860er Jahre während des kurhessischen Verfassungskonflikts (Dok. 3) wegen Aufrufs zum Steuerboykott vor dem dortigen Kriminalgericht erscheinen mussten (Dok. 4).
Welten liegen zwischen dem Vorgehen der resoluten Melsunger Hausfrau, die sich 1667 beharrlich weigerte, ihre Steuern zu zahlen, die Vorladung aufs Rathaus ignorierte und dem mit der Zwangsvollstreckung betrauten Soldaten in die Haare griff und ihm das bereits gepfändete Pferd wieder abnahm (Dok. 5), und den formvollendeten Einsprüchen einiger Kasseler Unternehmer gegen ihre Umsatzsteuerbescheide aus den frühen 1920er Jahren (Dok. 6-7).
Gewaltsame Steuerproteste, die im 19. Jahrhundert durchaus noch an der Tagesordnung waren und manchmal den Auftakt zu staatlichen Umwälzungen markierten, sind zumindest in unseren Breitengraden selten geworden. Der Steuerstreit vollzieht sich heutzutage zwischen den politischen Parteien in parlamentarischen Redeschlachten und Wahlkämpfen (Dok. 8). Der individuelle Steuerstreik äußert sich in verschiedenen Vermeidungsstrategien, Steuerflucht oder Steuerhinterziehung (Dok. 9).
Geht man normalerweise davon aus, dass der Staat gegen illegale Formen der individuellen Steuervermeidung vorgeht, geriet Hessen in den Ruf, eine Steueroase für Vermögende zu sein. Vor der Jahrtausendwende waren Frankfurter Banken damit aufgefallen, dass sie Vermögenden dabei halfen, Geld an der Steuer vorbei ins Ausland zu schaffen. Am Finanzamt Frankfurt V wurde eine Steuerfahndungsabteilung zusammengestellt, die sich auf diese Vorgänge spezialisierte und sehr erfolgreich gegen Steuersünder und ihre Helfer in den Bankhäusern vorging (Dok. 10). Eine Amtsverfügung vom 30. August 2001 schränkte dann die Zuständigkeit dieser Fahndungsabteilung ein und erhöhte die Hürden für Durchsuchungen zur Beweissicherung (Dok. 11). Der Widerstand der Steuerfahnder gegen diese Verfügung führte zu Versetzungen, zur Auflösung der Abteilung und einzelne Fahnder wurden gegen ihren Willen "aus gesundheitlichen Gründen" pensioniert.