Von Martin Stoll , 24 Januar 2025

Geld hat drei wichtige Funktionen im wirtschaftlichen Leben. Es ist Zahlungsmittel, dient also dem Tausch von Waren. Es stellt eine Recheneinheit dar, erlaubt uns also, Waren miteinander im Preis zu vergleichen. Und es ist ein Wertaufbewahrungsmittel, es kann also eine Rücklage sein, um seinen Einsatz als Tauschmittel zeitlich zu verschieben. Diese Geldfunktionen aufrechtzuerhalten, ist eine staatliche Aufgabe und dazu gehört zuallererst, Geld zur Verfügung zu stellen. Das taten auch hessische Landesherren, sie prägten Münzen (Dok. 1-3) und später auch Papiergeld, bis die Epoche des einzelstaatlichen Geldes mit der Einführung der Mark 1873 ihr Ende fand.

Im frühen 17. Jahrhundert verursachte die massenhafte Ausprägung stark kupferhaltiger Münzen durch gewinnsüchtige Landesherren und Unternehmer die größte Inflation in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches. Die systematische Verringerung des Feingehalts der Silbermünzen erreichte ihren Höhepunkt nach Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges, als die Territorien zur Finanzierung von Aufrüstung und Krieg den Geldmarkt mit geringwertigen Münzen fluteten.

Dagegen gingen auch hessische Landesherren vor, die für sich in allen Bereichen des Münzwesens eine umfassende Regelungskompetenz in Anspruch nahmen: Sie versuchten, geringwertige Münzen aus dem Verkehr zu ziehen (Dok. 4-5). Im Grunde waren das Währungsreformen, die darauf abzielten, den Wert des im Land vorhandenen Geldes stabil zu halten, indem Teile dieses Geldes entwertet wurden. Die Inflation sollte also begrenzt werden.

Ein Wertverlust des Geldes oder ein allgemeiner Preisanstieg der Waren, nichts anderes bedeutet Inflation, nimmt in Folge von Kriegen oft dramatische Formen an. Ein besonders krasses Beispiel dafür ist der Erste Weltkrieg. Zur Kriegsfinanzierung verschuldete sich das Deutsche Reich bei seiner Bevölkerung über Kriegsanleihen und es druckte Geld. Beide Finanzierungsformen sind Wetten auf den eigenen Sieg, der allein es möglich macht, den Schuldenberg nebst Zinspflichten auf die Verlierer abzuwälzen. Das Deutsche Reich hatte aber den Krieg verloren.

1918 hatte sich der Banknotenumlauf im Vergleich zu 1914 mehr als vervierfacht. Die stetig wachsende Verschuldung und der durch Demontage, Rohstoffmangel und Produktionsrückgänge immer größer werdende Abstand zwischen Warenangebot und Geldmenge führten zu einer rasanten Geldentwertung.  Spätestens im Herbst 1922 waren die grundlegenden Geldfunktionen bei der Mark in Frage gestellt, eine Hyperinflation, also eine Preissteigerung von mehr als 50% pro Monat, etabliert (Dok. 6 und Dok. 7).

Da in allen Phasen der Inflation Lohnerhöhungen und Rentenanpassungen den Preissteigerungen hinterherliefen, konnten sich alle, die regelmäßige Einkommen in Mark bezogen, davon weniger kaufen. Gut ging es allen, die im Besitz stabilen ausländischen Geldes waren, oder Sachwerte besaßen wie Gold, Häuser, Land oder Unternehmen. Für Sparer lief es auf einen Totalverlust, für Schuldner auf eine Entschuldung hinaus.

Die Hyperinflation wurde durch die Einführung der sogenannten Rentenmark, einer durch den gewerblich genutzten Boden gedeckten Übergangswährung gestoppt. In die dafür von der Bank herausgegebenen "Rentenbankscheine" konnte die entwertete Papiermark im Verhältnis 1 Billion Mark zu 1 Rentenmark eingetauscht werden. Am 30. August 1924 trat die auf dem Gold-Devisen-Standard basierende Reichsmark als neue Währungseinheit an die Stelle der Rentenmark. Wieder wurde also Geld aus dem Verkehr gezogen, um den Wert des verbleibenden Geldes zu stabilisieren.

Ähnliches wiederholte sich nach dem Zweiten Weltkrieg. Das besiegte und besetzte Deutschland stand vor einem Schuldenberg von etwa 400 Milliarden Reichsmark und einem riesigen Geldüberhang (im Vergleich zu 1938 war nach dem Krieg sieben mal mehr Geld im Verkehr). Preis- und Lohnstoppmaßnahmen sowie die Fortführung des Bezugsscheinsystems für die wichtigsten Güter verhinderten aber eine offene Inflation wie nach dem Ersten Weltkrieg. Die Schwarzmärkte blühten dennoch. Wie ein erneuter Währungsschnitt ausfallen sollte, war umstritten (Dok. 8-9).

Zwischen dem 20. und 27. Juni 1948 erfolgte die Währungsreform in den drei Westzonen bzw. der späteren Bundesrepublik auf der Grundlage von Militärgesetzen (Dok. 10). Am 20. Juni wurde bei den Lebensmittelkartenstellen das neue "Kopfgeld" als Erstausstattung ausgegeben (Dok. 11). Dabei konnten 40.- Reichsmark und später noch einmal 20 Reichsmark im Verhältnis 1:1 in Deutsche Mark umgetauscht werden. Sparguthaben wurden zur einen Hälfte im Verhältnis 100:10, zur anderen Hälfte im Verhältnis 100:6,5 umgetauscht. Sparer verloren diesmal nur fast alles.

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