Neben der Tranksteuer und den Zöllen wurde in der Landgrafschaft Hessen-Kassel verschiedentlich auch eine Verbrauchssteuer (Lizent) auf ausgewählte Waren (z.B. Perücken, Zucker, Kaffee) erhoben. Landständische Bewilligungen wurden dafür nicht eingeholt, da diese Abgaben, denen man sich durch Selbstversorgung oder Konsumverzicht entziehen konnte, nicht als "durchgehende Steuern" galten. Im Rahmen der handels- und sittenpolizeilichen Befugnisse des Landesherren dienten sie als Importbremsen oder zur Bekämpfung des für sozial schädlich erachteten Luxus.
Aufgabe: Beurteilen Sie bitte die unterschiedlichen Höhen der Perückenabgabe an Hand Ihrer Vorstellung von Steuergerechtigkeit.