Von Martin Stoll , 10 Mai 2025

Neben der Tranksteuer und den Zöllen wurde in der Landgrafschaft Hessen-Kassel verschiedentlich auch eine Verbrauchssteuer (Lizent) auf ausgewählte Waren (z.B. Perücken, Zucker, Kaffee) erhoben. Landständische Bewilligungen wurden dafür nicht eingeholt, da diese Abgaben, denen man sich durch Selbstversorgung oder Konsumverzicht entziehen konnte, nicht als "durchgehende Steuern" galten. Im Rahmen der handels- und sittenpolizeilichen Befugnisse des Landesherren dienten sie als Importbremsen oder zur Bekämpfung des für sozial schädlich erachteten Luxus.

Aufgabe: Beurteilen Sie bitte die unterschiedlichen Höhen der Perückenabgabe an Hand Ihrer Vorstellung von Steuergerechtigkeit.

Bestand/Signatur
Best. 5 Nr. 13570
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Perückenlizent
Datum von: Jahr
1709
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landgraf Karl von Hessen-Kassel
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
6
Ungefähres Datum
Nein