Von Martin Stoll , 9 Mai 2025

Im Kurfürstentum Hessen einigten sich Regent und Landtag im Zuge der Verfassungsverhandlungen Mitte Dezember 1830 darauf, dass der gesamte Finanzbestand in Höhe von ca. 30.800.000 Gulden bzw. 17.600.000 Reichstalern (nach Abzug der Schulden) zu gleichen Teilen zwischen Haus- und Staatsschatz aufgeteilt werden sollte. Damit entstand ein von der Person des Fürsten gelöstes verrechtlichtes Staatsvermögen in Kurhessen. Die Verfassung gab der Ständeversammlung ein umfassendes Budgetrecht, zu dem auch das Recht gehörte, Anleihen zu bewilligen.

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Bestand/Signatur
Best. 73 Nr. 1297
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Gesetzentwürfe zur Trennung des Staatsvermögens vom fürstlichen Hausvermögen
Datum von: Jahr
1831
Datum von: Monat
02
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Kurfürst Wilhelm II. von Hessen
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein