Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Jüdische Gemeinde Marburg blickt im Jahr 2017 auf die urkundliche Ersterwähnung einer Synagoge vor 700 Jahren zurück. Ein umfängliches und abwechslungsreiches Programm lädt Bürgerinnen und Bürger ein, ganz unterschiedliche Facetten des jüdischen Lebens über die Jahrhunderte und das heutige Gemeindeleben besser kennen zu lernen. Das Staatsarchiv Marburg, das Archiv der Philipps-Universität und das Stadtarchiv Marburg beteiligen sich hieran mit einer Ausstellung, die den Schwerpunkt auf die Stadt Marburg und ihre Umgebung im ausgehenden 18. und vor allem im 19. Jahrhundert legt, eine Zeit, in der Juden sukzessive die bürgerliche Gleichstellung zugestanden wurde. Die Ausstellung fragt danach, welche Aktionsräume sich für Juden eröffneten und wie sie diese besetzten, welche Widerstände sich ihnen entgegenstellten und inwiefern dieser Prozess als gelungen bezeichnet werden kann.

Der Raum Marburg bildet einen interessanten Mikrokosmos. In der einst landgräflichen Residenz lebten seit dem Mittelalter mehr oder weniger kontinuierlich Juden. Seit der Gründung der Universität 1527 war das Leben in dieser Stadt zudem akademisch geprägt. Darüber hinaus lebte im ländlichen Umland Marburgs seit dem 16. Jahrhundert vielerorts eine jüdische Dorfbevölkerung, welche sich religiös und wirtschaftlich auf die Stadt hin orientierte.

In sieben Abteilungen beleuchtet die Ausstellung zunächst die Zeit der Schutzjudenschaft und der prekären Lebensverhältnisse am Ende des Ancien Régimes, um anschließend den hessischen „Zickzack-Kurs“ der rechtlichen Gleichstellung nachzuvollziehen, welche erst nach dem Übergang an Preußen 1869 vollendet wurde. Sie vermittelt, wie schwierig es war, an der Marburger Philipps-Universität als Wissenschaftler jüdischen Glaubens zu reüssieren und eine Professur zu erlangen oder als studentische Verbindung akzeptiert zu werden. Gleichzeitig zeigt sie auf, dass sich in Marburg ein geschäftlich erfolgreiches jüdisches Bürgertum etablierte und auch die Landjuden einen wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg erlebten. Am Ende der sozialen Leiter existierte allerdings weiterhin eine kleine Schicht von Juden in prekären Lebensverhältnissen, die vor allem in kurhessischer Zeit als „Nothändler“ rechtlich besonders diskriminiert blieb. Das gesamte 19. Jahrhundert war von wirtschaftlichen Krisen gekennzeichnet, die besonders die hessische Landbevölkerung trafen. Am Ende des Jahrhunderts machten scharfe antisemitische Agitatoren wie Otto Böckel die wirtschaftlich aufstrebenden Juden für die Misere verantwortlich und gaben dem sich im gesamten Reich ausbreitenden politischen Antisemitismus eine spezifisch hessische Ausprägung. Marburg mit seinem Umland war eine Hochburg dieses Antisemitismus‘, dem sich trotz aller Erfolge engagierte Bürger aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus publizistisch und in Vorträgen sowie auf juristischem Wege auch von Verleumdungen Böckels betroffene Juden entgegenstellten. Somit ist die Emanzipation der Juden aus dem lokalen Blickwinkel betrachtet wechselvoll und ambivalent. Das alltägliche Leben der Juden um die Jahrhundertwende, namentlich ihre religiösen Praktiken, Geschäftstätigkeiten, ihr Bildungsstreben und gesellschaftliches Engagement, veranschaulichen insbesondere Objekte aus öffentlichen und privaten Sammlungen.

Die ausgestellten und hier abgebildeten Dokumente stammen vornehmlich aus den beteiligten Archiven, Objekte in nicht unerheblichem Umfang liehen die Religionskundliche Sammlung der Philipps-Universität Marburg und der Arbeitskreis Landsynagoge Roth aus, weitere Einzelstücke die Martin-Luther-Schule in Marburg, die Universitätsbibliothek Marburg, Das Deutsche Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg, das Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Annemarie und Werner Schlag aus Fronhausen, Anna Koch und Konrad Pfeffer.

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Kurztitel
Jüdische Lebenswelten in Marburg
Epochen
Legacy-ID
267
Reihenfolge
3
Räume

Aufstrebendes jüdisches Bürgertum in Marburg

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Marburgs jüdische Bewohner waren während des Königreichs Westphalen nicht nur in den Genuss der bürgerlichen Gleichstellung gekommen, sondern der Stadt war mit der Einrichtung eines Districtrabbinats für das Werra-Departement erstmals auch eine Mittelpunktfunktion für die geistlich-administrativen Angelegenheiten der Juden zugewachsen.

Nach der Restitution des Kurfürstentums behielt Marburg diese Funktion, denn es wurde 1823 Sitz des für die Provinz Oberhessen zuständigen Provinzialrabbinats. Provinzialrabbiner des 19. Jahrhunderts waren Moses Salomon Gosen (1824-1862), Liebmann Gersfeld (1862-1876) und Dr. Leo Munk (1876-1917). Ihre Funktion bestand in der seelsorgerlichen und rituellen Betreuung der jüdischen Gemeinden der Provinz und Marburgs. Sie überwachten den Unterricht der Jugend und die Kultusausübung, prüften die Schächter und ließen sie zu und standen in engem Kontakt mit der für das israelitische Religionswesen zuständigen kurfürstlichen Regierung.

Von den durch die Verordnung von 1816 erreichten Verbesserungen profitierte das jüdische Wirtschaftsleben in Marburg, da es nun in Grenzen erlaubt war, Handwerk und Gewerbe auszuüben sowie Haus- und Grundbesitz zu erwerben. Auch die Wahl des Wohnortes unterlag geringeren Restriktionen, so dass einige im Umland lebende jüdische Familien nach Marburg zogen.

Die jüdische Gemeinde in Marburg wuchs bereits während der französischen Regierungszeit von acht auf zwölf Familien an. Im Jahr 1824 gab es 14 jüdische Haushalte, von denen vier ein eigenes Haus bewohnten. Gut 30 Jahre später (1855) hatte sich die Zahl der Haushalte zwar auf 24 vermehrt, aber die Zahl der jüdischen Hausbesitzer war nur auf sechs angestiegen. Für das Jahr 1874 lässt das Marburger Adressbuch eine weitere Zunahme um etwa zehn jüdische Haushalte annehmen. Dieses zunächst eher allmähliche Anwachsen beschleunigte sich zunehmend. 1889 erwähnt das Adressbuch bereits 67 jüdische Haushaltungen.

Zuzugsorte waren zumeist Kleinstädte und Dörfer in der Umgebung Marburgs. So stammte die hier zu Wohlstand gelangte Bankiersfamilie Strauß zum Beispiel aus Amöneburg. Einige wanderten auch aus entfernteren, aber doch zumeist hessischen Orten zu. In der Stadt Marburg steigerte sich durch die genannten Entwicklungen der Anteil der jüdischen Bevölkerung von einem Prozent in der kurhessischen Zeit auf drei Prozent um das Jahr 1885.

Die Entwicklung im 19. Jahrhundert führte nicht nur zu einem Anwachsen der jüdischen Bevölkerung, sondern auch zu einer stärkeren Diversifizierung in ihrer Erwerbstätigkeit. Im ersten Viertel des Jahrhunderts benennen Kaufmann oder Trödler beinahe ausschließlich die jüdischen Gewerbe. Im Jahr 1855 hatte sich die Bandbreite der Tätigkeiten um handwerkliche und akademische Professionen verbreitert, eine Tendenz, die auch nach der Reichsgründung fortdauerte. Freilich ist nicht zu übersehen, dass der Schwerpunkt jüdischen Erwerbslebens weiterhin im Bereich des Handels lag. Die Spanne darin war aber sehr breit. Zu ihrem oberen Ende zählen am Ausgang des 19. Jahrhunderts vier jüdische Bankhäuser, zwei Juweliere und Uhrmacher, das moderne Warenhaus der Familie Erlanger sowie Textilgeschäfte für den gehobenen Bedarf. An ihrem unteren Ende existierten weiterhin jüdischer Kleinhandel und –gewerbe.

Der Lebensweg des Privatdozenten Dr. med. Leopold Eichelberg zeigt, dass es Juden allmählich gelang, in die gehobenen bürgerlichen Kreise Marburgs aufgenommen zu werden, denn er gehörte über Jahre u. a. dem Vorstand des Marburger Museumsvereins an.Sein Beispiel ist symptomatisch für den wirtschaftlichen und schließlich auch gesellschaftlichen Aufstieg, der nun möglich war. Wenn dieses auch nicht allen gelang, so war das 19. Jahrhundert in der Tendenz für die jüdische Bevölkerung Marburgs eine Zeit des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufstiegs. Zur Mitte des Jahrhunderts hatte sich in Marburg zunächst eine breite jüdische Unterschicht gebildet. Der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung in den Jahrzehnten bis zur Jahrhundertwende führte schließlich aber zur deutlichen Verringerung der Unterschicht zugunsten eines Anwachsens einer jüdischen Mittelschicht.

Das demographische Wachstum, der zunehmende Wohlstand und das gestiegene soziale Ansehen der jüdischen Gemeinde sollten ihren Spiegel auch in deren Synagogen finden. So wurden die Gottesdienste am Anfang des 19. Jahrhunderts in zwei angemieteten Räumen einer Bäckerei in der Barfüßer Straße abgehalten, die bald zu klein waren. Im Jahr 1817 kaufte die Gemeinde das Haus Ritterstraße 2 an und baute es zur Synagoge um. Am 14. August 1818 wurde die neue Synagoge in Anwesenheit von Vertretern aller drei christlichen Konfessionen feierlich eingeweiht. Da die jüdische Gemeinde 1886 auf 400 Personen angewachsen war, reichten die Räume in der Ritterstraße nicht mehr aus und man bemühte sich um einen Neubau. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück führte schließlich zu einem Garten von 1.135 m² Größe, der neben dem Waisenhaus und unterhalb der Stadtmauer lag. Hier sollte die neue Synagoge entstehen, gelegen zwischen der Oberstadt als Geschäftsviertel und der Südstadt, dem bevorzugten Wohngebiet, in der heutigen Universitätsstraße. In nur 16 Monaten Bauzeit entstand ein stattlicher Sandsteinbau mit einer Kuppel, der Platz für 230 Männer im Erdgeschoß und 175 Frauen auf der Empore bot. Die Einweihung fand am 15. September 1897 unter Teilnahme sämtlicher Marburger Honoratioren statt. Die neu erbaute Synagoge zeigte durch ihre Größe und prominente Platzierung, dass die jüdischen Bürger ein fester Bestandteil der städtischen Gesellschaft in Marburg waren.

(Ba)

 

 

 

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1453
Reihenfolge
5

Der "Zick-Zack-Kurs" der Emanzipation

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Ende des 18. Jahrhunderts setzte als Folge der Aufklärung, aber auch der verstärkten Wahrnehmung der prekären und marginalisierten Lebensumstände des weit überwiegenden Teils der Judenschaft eine allgemeine Diskussion über die Hebung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse ein. Als Auslöser und Markstein kann die 1781 veröffentlichte und breit rezipierte Schrift des preußischen Beamten Christian Wilhelm Dohms mit dem Titel „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ gelten. Dohms setzte die Eckpunkte, entlang derer in den folgenden Jahrzehnten argumentiert und auch entschieden wurde, freilich in jedem deutschen Territorium mit unterschiedlichen Lösungen, mit Fortschritten und Rückschritten, weswegen die Emanzipation der Juden zu einem „Zickzack-Kurs“ geriet. Dohms hatte einerseits die volle rechtliche und politische Gleichstellung der Juden gefordert, andererseits formulierte er die Idee, Juden müssten sich sozial und kulturell „verbessern“, und vermischte somit die Emanzipation mit einem Erziehungsprozess. Je nachdem, wie stark die Gewichte der jeweiligen Argumentation die Waagschale in Richtung Erziehungsprozess neigten, beeinflussten sie Art und Umfang der zugestandenen Rechte.

In Kurhessen verlief die Entwicklung nicht wesentlich anders. 1807 gelangte das eben gegründete Kurfürstentum unter französische Herrschaft. Für die Juden bedeutete dieses eine Befreiung, wurden sie doch seit 1808 mit einem Federstrich aller rechtlichen Einschränkungen und Sonderabgaben ledig und gleichberechtigte Bürger des Staates. Diese Phase währte indessen nur kurz. Nach den Befreiungskriegen konnte man in Kurhessen das Rad jedoch nicht vollends wieder zurückdrehen. Man rezipierte die Judengesetzgebung anderer deutscher Territorialstaaten, und die Diskussionen zeigen, dass auch hier aufklärerische Ideen Einzug gehalten hatten. Sie mündeten in eine Verordnung vom 14. Mai 1816, in der die Dichotomie von Gleichberechtigung und Erziehungsgedanken deutlich ausgeprägt war. Denn die Juden erlangten die bürgerliche Gleichstellung nur unter Einschränkungen. Die jüdische Unterschicht, welche vom sog. Nothandel (Viehhandel im Kleinen, Leih-, Hausier- und Trödelhandel) lebte, blieb von den bürgerlichen Rechten gänzlich ausgeschlossen. Ihre Existenz wurde restriktiven Bedingungen unterworfen: Pflicht, einen Schutz- oder Toleranzbrief zu erlangen, und Verbot zu heiraten. Den übrigen wurde zwar gestattet, ja es war sogar gewünscht, ihre Wirtschaftstätigkeit in Handwerk und Landwirtschaft zu entfalten, doch auch dieses nur unter Einschränkungen und Zwangsmaßnahmen. In der Öffnung von Handwerk und Landwirtschaft kam auch ein erzieherischer Aspekt zum Tragen, denn expressis verbis beabsichtigte man die Juden von dem allgemein als volkswirtschaftlich und moralisch verderblich betrachteten Handel abzubringen. Die Voraussetzungen, um sich in diesen Sektoren tatsächlich zu etablieren, waren für die Juden freilich ausgesprochen ungünstig.

Die kurhessische Judengesetzgebung machte im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts kaum Fortschritte. Aufgrund des Einflusses der Julirevolution 1830 in Frankreich kam zwar eine Verfassungsdiskussion in Gang, die auch die Stellung der Juden in den Blick nahm. In der Verfassung von 1831 wurde aber dennoch die Ausübung bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte auf Christen aller Konfessionen beschränkt, während die Rechte der Juden besonders geregelt werden sollten. Das entsprechende Gesetz von 1833 zeitigte kaum Fortschritte gegenüber 1816, lediglich der Zugang zu öffentlichen Ämtern und das passive Wahlrecht wurden jetzt zugestanden. Von alledem waren jedoch die Nothändler weiterhin ausgeschlossen, sie mussten hingegen alle drei Jahre ihre Konzessionen erneuern lassen. Errungenschaften der 1848er Revolution, in deren Gefolge Kurhessen allgemeine Religionsfreiheit gewährt und als Konsequenz auch die Diskriminierung der Nothändler aufgehoben hatte, wurden mit der Verfassung von 1852 wieder rückgängig gemacht. Insbesondere diese „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ unter den Juden blieb bis zum Anfall an Preußen 1866 erhalten. Die volle Emanzipation erlangten die vormals kurhessischen Juden so erst durch das Gesetz des Norddeutschen Bundes von 1869, das alle noch bestehenden, aus dem religiösen Bekenntnis herrührenden Einschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhob.

(We)

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1450
Reihenfolge
2

Judenschutz und Judenordnungen - Mittelalter und Frühe Neuzeit

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Im Mittelalter und in der Neuzeit waren die Juden im deutschen Kulturraum eine gesellschaftlich randständige Minderheit. In den frühesten Quellenbelegen treten sie als Händler auf, die gegen die Zahlung einer Abgabe in den königlichen Schutz genommen wurden. Dieses „Judenregal“ beanspruchten nach und nach auch die bedeutenderen Adelsgeschlechter und Städte, so dass es sich zunehmend zu einem Recht entwickelte, das vor allem auf den finanziellen Nutzen desjenigen abzielte, der diesen Schutz gewährte.

Christen war das Zinsennehmen aus religiösen Gründen verboten. Dennoch bestand zu jeder Zeit ein Bedarf an Krediten und, wegen der Vielfalt der Währungen, auch an Geldhandel. Da es Juden verwehrt wurde, Grund und Boden zu erwerben, und ihnen die Zünfte verschlossen blieben, fanden sie vor allem im Handel ein Auskommen, der häufig um „Geldgeschäfte“ ergänzt wurde. Als religiös und sozial ausgegrenzte Händler und Kreditgeber bestand für die Juden in Krisenzeiten immer die Gefahr, dass ihnen die Rolle des „schwarzen Schafes“ angehängt wurde und sie des Wuchers bezichtigt wurden. Derartige Anschuldigungen verbanden sich nicht selten mit Vorwürfen wie Hostienschändungen, ja Ritualmorden oder Brunnenvergiftungen und konnten in brutalen Verfolgungen kulminieren, wie z.B. während der Pestumzüge im 14. Jahrhundert in Fulda, Gelnhausen, Friedberg oder Frankfurt.

Die im Spätmittelalter mehr und mehr vom Handel und insbesondere vom Fernhandel profitierenden und florierenden Städte drängten die Handel treibenden Juden als Konkurrenten ab in den Lokal- und ländlichen Kleinhandel. Da auch dieser mit Kreditgeschäften verbunden war, breitete sich die Aversion gegen Juden nun auch unter Kleinhändlern, Handwerkern und Bauern aus. Dies bot den Landesherren und Städten die lukrative Gelegenheit, Juden unter ihren Schutz zu nehmen. Die Schutzzusagen mussten jedoch immer wieder gegen Geld ausgehandelt werden, denn sie beschränkten sich in der Regel nur auf wenige Jahre, in Hessen auf drei, manchmal auf sechs Jahre.

Im 16. Jahrhundert wurde die individuelle Schutzbriefpraxis ersetzt durch den Erlass allgemeiner Judenordnungen, die fortan Wohnrecht, Steuern usw. festlegten. Diese Ordnungen entsprangen dem Anspruch des sich festigenden Territorialstaats, sich nicht mehr nur für die Nutzung von Rechten zu interessieren. Vielmehr ging es den Landesherren nun um die Gestaltung der staatlichen Ordnung und um die Fürsorge gegenüber ihren christlichen (!) Untertanen.

Stilbildend für die Landgrafschaft Hessen-Kassel war die Judenordnung Philipps des Großmütigen 1539. Auf ihr basiert auch die vergleichsweise modernste neuzeitliche hessische Judenordnung, die Landgraf Carl 1679 erließ. Für die Juden bedeuteten die Judenordnungen keine Fortschritte, sie festigten hingegen den Status quo einer isolierten Minderheit. So bedurfte ihre Duldung nicht mehr der förmlichen Privilegierung, sondern nur noch eines „amtlichen“ Schutzbriefes. Juden sollten nur unter sich wohnen, durften bei Christen nicht aufgenommen werden, auch durften keine Christen bei Juden dienen. Die Religionsausübung wurde gestattet, doch sollte die öffentliche Wahrnehmung auf ein Minimum beschränkt werden. Das Schächten von Tieren wurde für den Eigenbedarf erlaubt. Der Handel wurde auf Garn, Häute, Leder beschränkt und nur soweit gestattet, dass er nicht den Zunftordnungen entgegenstand. Der Zinssatz für Geldleihe wurde auf 5% beschränkt, Zinsgeschäfte mit größeren Summen mussten amtlich bestätigt werden.

Im 17. Jh. wurde es gestattet, Grundstücke bei Juden zu beleihen, und es fiel die bis dahin gültige Kennzeichnungspflicht, die Juden auferlegte, ein gelbes Tuch oder einen aufgenähten gelben Ring zu tragen. Gaben die Judenordnungen auch eine gewisse Rechtssicherheit, so räumten sie den Juden dennoch kaum mehr als rechtliche Mindestpositionen ein. Damit blieb es in Hessen bei der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Es wurden den Juden nur schmale ökonomische Spielräume gelassen, die gerade so zum Leben ausreichten, vor allem aber die Geschäfte der Christen nicht störten oder ihnen, wie die Kreditgewährungen, nutzen konnten. Hatten Juden einen Schutzbrief erworben, so konnten sie immerhin erwarten, im Rahmen der Judenordnungen toleriert zu werden, was einschloss, dass ihr Leben und ihr Eigentum vor Gewalt geschützt waren.

Somit lebten die Juden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als unterprivilegierte religiöse Minderheit am Rande der ständischen christlichen Gesellschaft. Sie machten nur wenige Prozent der Bevölkerung aus und blieben lediglich geduldete Untertanen, die zwar einen gewissen Schutz des Staates genossen, für die aber keine Aussicht bestand in die Gesellschaft integriert zu werden. Von den meisten Gewerben blieben sie ausgeschlossen, konnten Liegenschaften nur mit besonderer Erlaubnis erwerben, kein Handwerk erlernen oder betreiben und nur in reglementierten Bahnen Handel treiben, so dass sie gesellschaftlich abgedrängt als wenig geachtete Kleinhändler oder Geldwechsler, auf dem Lande als „Nothändler“, also vor allem vom Hausier-, Leih- und Trödelhandel lebten. Den einer Familie gewährten Schutz konnte darüber hinaus nur der älteste Sohn übernehmen, die übrigen Söhne und Töchter mussten zusehen, wo sie blieben. Durch diese Praxis existierte eine jüdische Unterschicht, die keine feste Bleibe besaß. Nur sehr wenigen Juden gelang es, als Hoffaktoren, Bankiers oder Unternehmer zu Ansehen zu kommen. Die Masse der Juden lebte in prekären Verhältnissen und stellte für den Staat ein soziales Problem dar.

(Hg)

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1449
Reihenfolge
1

Jüdischer Alltag zwischen Tradition und Integration

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Religiös bestimmte Tages-, Wochen- und Jahresrhythmen, Feste, Vorschriften, Riten und Gebräuche prägten im 19. Jahrhundert weit stärker den Alltag von Menschen, zumal in ländlichen Regionen, als man sich das heute vielleicht vorstellt. Existierten selbst zwischen den christlichen Konfessionen hierin große Unterschiede und grenzten sich diese im gemischt konfessionellen Raum Marburg deutlich und auch sichtbar voneinander ab – z.B. aufgrund der unterschiedlichen Trachten der Frauen auf den Dörfern –, so unterschied sich der Alltag der Juden umso gravierender von dem der Christen. Er enthielt zudem Barrieren, insbesondere die strengen Speisevorschriften, die eine soziale Interaktion der beiden Gruppen erschwerten. Und doch entwickelten sich im 19. Jahrhundert soziale Räume, in denen Christen und Juden einander näher kamen und über die gewohnten rein geschäftlichen Beziehungen hinaus soziales Leben teilten und gestalteten.

Religiöse Praktiken

Dass man ein von Juden bewohntes Haus oder eine Wohnung betrat, merkte man bereits an der Eingangstür, denn am oberen Teil des rechten Türpfostens war leicht schräg eine Mesusa angebracht, eine in eine Kapsel aus Holz oder Metall eingelassene Pergamentrolle mit einem biblischen Text aus Deuteronomium 6, 4-9 und 11, 13-21, der dem Haus Segen bringen sollte.

Fromme Juden begannen den Tag mit einem Morgengebet, legten sich dazu einen Gebetsschal um und wickelten zwei lederne Gebetsriemen, an denen jeweils eine Kapsel mit biblischen Textstellen befestigt war, in vorgeschriebener Art und Weise um Handgelenk bzw. Stirn.

Im jüdischen Ritus begann die Arbeitswoche mit dem Sonntag, folglich fiel der siebte Tag der Schöpfung, an dem man ruhen sollte, auf Samstag, den Schabbat. Er begann am Freitagabend eine Stunde vor Einbruch der Nacht und dauerte bis Samstag vor Sonnenuntergang. Der Tag war zum einen von einer strengen Arbeitsruhe geprägt, was z.B. darin zum Ausdruck kam, dass man auf dem Land noch bis in das 20. Jahrhundert hinein christliche Nachbarsmädchen, sog. Schabbesmägde, damit beauftragte, Feuer im Ofen anzuzünden und andere notwendige Arbeiten zu verrichten, zum anderen wurde er festlich begangen und war begleitet von verschiedenen Riten. Den ganzen Freitag wurde zunächst geputzt und gekocht, man nahm ein Bad, und am Abend legte man feine Kleider an. Den Tisch deckte man mit einem feinen Tischtuch und dem „guten Geschirr“. Die Hausfrau zündete die beiden Schabbatleuchter an, der Hausherr segnete den Wein in dem Kidduschbecher, ebenso die Challot, zu Deutsch Berches, das waren Hefezöpfe, welche an das Manna in der Wüste nach dem Auszug aus Ägypten erinnern sollten. Dann konnte das Festmahl beginnen. Neben dem Besuch des Gottesdienstes am nächsten Morgen, in dem Woche für Woche ein vorgesehener Abschnitt der Tora vorgelesen wurde, verbrachte man den Schabbat vor allem gesellig mit Familie und Freunden. Das Ende des Schabbats beging die Familie wieder mit einem Ritus. In der Besamimbüchse befanden sich duftende Kräuter oder Gewürze, die den Wohlgeruch des Schabbats versinnbildlichten und von dem Hausherrn gesegnet wurden. Mit dem Entzünden der geflochtenen Havdalah-Kerze markierte man das Ende des Schabbats (Havdala bedeutet Unterscheidung). Sie löschte man mit einigen Tropfen Wein aus dem Kidduschbecher und stimmte sich dann mit guten Wünschen auf die anbrechende Arbeitswoche ein. Die Juden waren allerdings gehalten, die nun folgende christliche Sonntagsruhe nicht zu stören, insofern übten sie hier Zurückhaltung.

Das jüdische Jahr, welches dem Mondkalender folgt und eine eigene Zählung aufweist, ist durchzogen von vielen Festtagen mit je eigenen Bräuchen, seien es Purim, das an die Befreiung aus der babylonischen Gefangenschaft erinnert, Pessach, mit welchem der Auszug aus Ägypten begangen wird, Rosch Haschana, das Neujahrsfest, Jom Kippur, der Versöhnungstag, oder Sukkot, das Laubhüttenfest, eine Art Erntedankfest.

In der Ausstellung wird beispielhaft das Chanukka-Fest thematisiert, ein mehrtägiges, besonders heimeliges Lichterfest zur dunklen Jahreszeit im Dezember, das an ein Wunder erinnert. Nach ihrem Sieg über die griechischen Besatzer im 2. Jh. v. Chr. wollten die Juden, nachdem sie den Tempel von Götzen gereinigt hatten, die Menora, den siebenarmigen Leuchter, anzünden, doch war nur ein einziges Fläschchen Öl vorhanden, das normalerweise nur für einen Tag gereicht hätte. Die Menora brannte jedoch acht Tage lang. Während des achttägigen Festes wird jeden Tag eine zusätzliche Kerze auf einem im Fenster stehenden Leuchter angezündet.

Mit diesem Fest verbunden ist das Dreidelspiel der Kinder. Der Legende nach hielten die unter der Herrschaft der Seleukiden gläubig gebliebenen Juden ihre Kinder trotz des Verbotes zum Studium der religiösen Traditionen an. Tauchten Patrouillen auf, hatten die Kinder schnell den Dreidel zur Hand, taten so, als spielten sie damit, und behaupteten, man habe sich nur hierzu getroffen. So trug der Dreidel zur Erhaltung des Judentums bei. Faktisch geht das Dreidelspiel aber auf ein deutsches Kinderspiel aus dem 16. Jahrhundert zurück. Der Dreidel ist ein vierseitiger Kreisel, auf jeder Seite stehen bestimmte hebräische Buchstaben. Je nachdem, welcher Buchstabe nach dem Drehen oben liegt, wird eine bestimmte Aktion verlangt: Man gewinnt entweder die gesamte Kasse oder die Hälfte, oder man verliert weder noch gewinnt man, oder man muss etwas in die Kasse geben. Wer nichts mehr besitzt, hat verloren. Die Kinder spielen meistens um Süßigkeiten. Außerdem bekommen sie zu Chanukka Geschenke. Dunkle Jahreszeit, Lichterglanz, längere Tage des Feierns und Geschenke – Chanukka und Weihnachten haben gewisse Gemeinsamkeiten. Assimilierte Juden in den größeren Städten feierten gerne „Weihnukka“, verbanden also die schönen Bräuche von Chanukka und Weihnachten miteinander.

Geschäftstätigkeit

Juden im Raum Marburg lebten vor allem vom Handel, nur in geringem Maße auch vom Handwerk. Ein für Juden wichtiges Handwerk war allerdings die Metzgerei, durften sie doch aufgrund ihrer Speisevorschriften nur koscheres Fleisch, also von geschächtetem Vieh, essen und auf keinen Fall Schweinefleisch. Eine solche gut gehende Metzgerei betrieb die in Fronhausen an der Lahn alteingesessene Familie Löwenstein. Das in der Ausstellung gezeigte Ladenschild aus Holz stammt von ihrer „alten“ Metzgerei, die Schrift zeigt ausgeprägte Jugendstilelemente, somit dürfte es um 1900 gefertigt worden sein. Familie Löwenstein gehört zu den „Dorfjuden“, denen im 19. Jahrhundert ein beachtlicher wirtschaftlicher Aufstieg gelang. Ausdruck dessen ist ihr 1881 traufseitig zur Straße errichtetes zweistöckiges Fachwerkhaus, die Front gegliedert durch einen Schmuckgiebel mit Balkon und verzierter Balustrade. Daneben steht noch heute das bescheidene Häuschen der Vorfahren mit der kleinen Metzgerei, von der das Schild stammt. Im 20. Jahrhundert setzte sich ihr Aufstieg fort, denn Hermann Löwenstein baute dem Wohnhaus einen Metzgerladen aus Klinkern vor. Der Verkaufsraum war vornehm weiß gekachelt mit einem Schmuckband aus blauen Kacheln und ausgestattet mit einer Marmortheke. Die Löwensteins verbanden, für jüdische Metzger nicht ungewöhnlich, ihr Handwerk mit dem Viehhandel.

Der Viehhandel war im 19. Jahrhundert fest in jüdischer Hand, weswegen übrigens Otto Böckel mit seinen Ausrufen judenfreier Viehmärkte wenig Erfolg hatte. Einen seltenen und wertvollen Einblick in die Geschäftstätigkeit einer Viehhändlerfamilie im Main-Kinzig-Raum gewährt das mit der Aufschrift „Haupt-Buch für Simon Ehrlich“ versehene Rechnungsbuch. 1856-1896 von verschiedenen Händen geführt, dürfte es mindestens zwei Generationen gedient haben. Ehrlichs lebten in Schlüchtern. Sie handelten schwerpunktmäßig in Orten um Steinau an der Straße und Schlüchtern mit unterschiedlichen Rinderrassen und besaßen zahllose Kunden von Bürgermeistern, Bauern, Handwerkern bis zu Tagelöhnern. Nur im Ausnahmefall beglichen ihre Käufer die fällige Summe sofort bar, sondern zahlten sie meistens über 1-2 Jahre zu einem Zinssatz von 5 Prozent ab. Zu den Geschäftspraktiken der Ehrlichs gehörte es, zusammen mit Partnern zu handeln.

Bildung und gesellschaftliches Leben

Die Alphabetisierung der Juden auf dem Land und den ausgeprägten Sinn für Familiengeschichte und –tradition dokumentiert ein einzigartiges Dokument, das trotz der Shoa und der Ermordung seiner letzten Besitzer erhalten geblieben ist – eine von mehreren Generationen über die weibliche Linie und daher gleich in drei Familien aus Roth vererbte Bibel, die ein mit grobem Faden eingenähtes Doppelblatt chronikalischer Notizen in Hebräisch, später in Deutsch enthält. Die Eintragungen beginnen mit dem Jahr 1803 und enden 1921. Geburten und Todesfälle wurden überwiegend in Hebräisch verzeichnet, auch von Frauen, in Deutsch z.B. ein besonders schlimmes Hochwasser von 1841 und die Mobilmachung vom 1. August 1914. Zu einigen Geburtseinträgen aus dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts fehlen amtliche Quellen, was diese Aufstellungen besonders wertvoll für die Genealogie der jüdischen Familie macht.

Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als viele jüdische Landgemeinden noch klein waren und die Kinderzahl entsprechend gering, beantragten Juden, Privatlehrer beschäftigen zu dürfen. Bald wurden an vielen Orten jüdische Elementarschulen gegründet, und noch bis ins 20. Jahrhundert hinein unterhielten selbst ländliche jüdische Gemeinden diese der staatlichen Aufsicht unterstehenden achtklassigen Schulen. Wollten sie ihren Kindern eine höhere Bildung zukommen lassen, mussten sie sie jedoch auf die weiterführenden Schulen in Marburg schicken, allesamt gemischt konfessionell. Für Jungen existierten hier im 19. Jahrhundert das bereits von Philipp dem Großmütigen gegründete Pädagogium, ab 1833 als Gymnasium bezeichnet (heute das humanistische Gymnasium Philippinum), und seit 1838 eine mit wechselnden Unterrichtskonzepten und entsprechenden Bezeichnungen versehene „Realschule“, welche auf Technik und Gewerbe vorbereiten sollte und daher Schwerpunkte auf Mathematik und Naturwissenschaften sowie die neueren Sprachen legte. Sie ist die Vorläuferin der Martin-Luther-Schule. Für Mädchen bestand seit 1858 eine private höhere Töchterschule, die 1879 in die städtische höhere Töchterschule umgewandelt wurde, die heutige Elisabethschule.

Die Schülerlisten des Gymnasiums belegen vor der Mitte des 19. Jahrhunderts nur vereinzelte Aufnahmen von Söhnen Marburger jüdischer Familien, später nehmen diese zu, wie auch von solchen aus der Umgebung. Früh besonders bildungseifrig waren u.a. die Familien Lucas, Erlanger und Eichelberg. In den 1880er Jahren bis 1900 betrug der Anteil jüdischer Schüler rund 5 Prozent, nach 1900 stieg er kontinuierlich an bis auf etwa 10 Prozent 1904. Die „Realschule“ wies seit 1870 bis 1900 einen etwas höheren Schüleranteil als das Gymnasium auf, nach dem Ausbau zur Oberrealschule 1898/99 stieg dieser kontinuierlich an auf deutlich über 10 Prozent und erreichte 1907 15 Prozent. Den Bildungsbedürfnissen der Juden entsprach die Oberrealschule offenbar mehr als das humanistische Gymnasium. Es bleibt aber festzuhalten, dass bei beiden der prozentuale Anteil der jüdischen Schüler weit über dem der Juden an der Gesamtbevölkerung lag. Die Entwicklung in der Marburger Region folgt somit dem reichsweiten Trend: Juden zeichnete ein besonderes Bildungsstreben aus, sie waren in der Lage, weiterführenden und langen Schulbesuch ihrer Söhne zu finanzieren und damit Voraussetzungen für deren sozialen Aufstieg zu schaffen. Auch ihren Töchtern ermöglichten Juden eine höhere Bildung. Erlangers, Eichelbergs, Lucas‘, Strauß‘ und andere Familien, auch vom Land, schickten sie zur höheren Töchterschule. Zwischen 1878 und 1907 wurde diese von 94 jüdischen Mädchen besucht.

Im 19. Jahrhundert entwickelte sich in Deutschland das Vereinswesen, wo sich Gleichgesinnte zu gemeinsamen Aktivitäten zusammenfanden. Juden gründeten einerseits eigene, oftmals karitative Vereine, mit denen sie ihre spezifischen Interessen verfolgten. In Stadt und Land engagierten sie sich jedoch ebenso in gemischt konfessionellen Vereinen, seien es Gesang-, Sport- oder andere Kulturvereine. Fotos und Jubiläumsfestschriften solcher Vereine belegen oftmals einen frühen Beitritt jüdischer Mitglieder, von denen sich einige sogar besonders verdient machten und darum mit der Ehrenmitgliedschaft ausgezeichnet wurden. Gerade das Vereinswesen belegt eine zunehmende Integration der Juden in die Dorfgemeinschaften ebenso wie in die Stadtgesellschaften.

(We)

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1455
Reihenfolge
7

Politischer Antisemitismus und bürgerliche Gegenwehr

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

VI. Politischer Antisemitismus und bürgerliche Gegenwehr

Antijüdische Agitationen und gewalttätige Ausschreitungen gegen Juden ereigneten sich während des gesamten 19. Jahrhunderts. Mit der Entstehung des politischen Antisemitismus am Ende dieses Säkulums erlangte die Judenfeindschaft jedoch eine neue Qualität. Unter dem Einfluss einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, eines erstarkenden Nationalismus, der Verdrehung der wissenschaftlichen Erkenntnisse eines Darwin bildete der sogenannte Berliner Antisemitismusstreit, eine von dem konservativen Historiker und Reichstagsabgeordneten Prof. Heinrich von Treitschke 1879 ausgelöste Debatte über den Einfluss des Judentums, den Ausgangspunkt für die Entstehung des politischen Antisemitismus. Anders als zuvor spielte für dessen Vertreter die Zugehörigkeit der Juden zu einer bestimmten Religion als ausgrenzendes Merkmal keine Rolle mehr, sondern ihnen wurden, scheinbar wissenschaftlich belegt, Rassemerkmale und negative Eigenschaften zugeschrieben, die ihre Wesensart angeblich determinierten. Bald schon organisierten sich Vertreter des Antisemitismus in Vereinen und Parteien. 1880/81 wurde die sogenannte Antisemitenpetition in den Reichstag eingebracht, mit der die rechtliche und soziale Gleichstellung der Juden abgeschafft werden sollte.

Der politische Antisemitismus war keine einheitliche Bewegung, sondern es entwickelten sich verschiedene Richtungen mit entsprechenden Gruppierungen und Parteien. Als erster direkt gewählter, explizit antisemitischer Reichstagsabgeordneter zog 1887 der Hilfsbibliothekar an der Marburger Universitätsbibliothek Dr. Otto Böckel für den Wahlkreis Marburg-Kirchhain-Frankenberg-Vöhl in den Berliner Reichstag ein.

Die Böckelsche Richtung des Antisemitismus entfaltete ihre Wirkungen vornehmlich in Oberhessen, d.h. im Marburger Raum bis in die Wetterau, sowie Teilen Südhessens. Otto Böckel (1859-1923) wurde als Sohn eines Bauunternehmers in Frankfurt geboren. Der schon als Kind offenbar schwärmerisch veranlagte junge Mann studierte auf Druck seines Vaters zunächst Jura und Nationalökonomie, schwenkte dann aber in Gießen auf Germanistik und neuere Sprachen um. In Marburg wurde er 1882 von dem Philologen Prof. Edmund Max Stengel zu einem Thema aus der altfranzösischen Lyrik promoviert. Im Jahr darauf erhielt er seine Anstellung an der Universitätsbibliothek.

Bereits während seiner Gießener Studienzeit zog Böckel über die Dörfer, sammelte Volkslieder und betrieb Volksliedforschung. 1885 veröffentlichte er eine Sammlung „Volkslieder aus Oberhessen“ und bis zu seinem Tod weitere Studien, die sich mit Volksliedern und -sagen beschäftigten. Hierdurch erlangte Böckel eingehende Kenntnisse über die bäuerliche Kultur und Lebensweise, die bestehenden ökonomischen Probleme und entwickelte zum Teil persönliche Beziehungen, die seinen Antisemitismus und sein politisches Programm bestimmten.

Politisch aktiv wurde Böckel 1885, als er erste Artikel in antisemitischen Blättern wie dem „Reichsgeldmonopol“, Organ des antisemitischen Kasseler Reformvereins (gegr. 1881) um Ludwig Werner, veröffentlichte. Er nahm einen rasanten Aufstieg als Politiker, denn bald wurde man in Berlin auf ihn aufmerksam, wo im selben Jahr erste Auftritte erfolgten. Dem Kasseler Reformverein trat er bei und organisierte dort Pfingsten 1886 mit Werner den dritten Antisemiten-Kongress.

Im August 1886 gründete Böckel einen Marburger Reformverein. Bei den im Februar 1887 anstehenden Reichstagswahlen zunächst als Kandidat für den Wahlkreis Kassel-Melsungen vorgesehen, kam es Ende 1886 zum Bruch mit dem Kasseler Reformverein. Böckel beschloss daraufhin, für den Wahlkreis Marburg-Frankenberg zu kandidieren. Wegen Boykotts des Abdrucks seiner Wahlkampfaufrufe durch die lokalen Zeitungen gründete er mit dem Reichs-Herold ein eigenes Organ, dessen Probenummer im Januar 1887 erschien. Er initiierte in kürzester Zeit eine beispiellose Wahlkampagne mit zahllosen Auftritten auf dem Lande, Pamphleten und Plakaten mit dem Ergebnis, dass er auf Anhieb 56,6 Prozent der Stimmen erhielt. 1890 vermochte er sein Ergebnis gar auf 64,8 Prozent zu steigern. Danach sank sein Stern. 1893 und 1898 musste er jeweils in eine Stichwahl, gewann aber auch diese nochmals. War er 1887 der einzige dezidiert antisemitische Abgeordnete im Reichstag, so erreichten die Antisemiten 1893 bereits Fraktionsstärke, fast die Hälfte von ihnen waren Hessen.

Die ökonomische Situation verbesserte sie sich in dem agrarisch geprägten und wirtschaftlich rückständigen Kurhessen nach dem Anfall an Preußen 1866 gerade nicht, sondern verschärfte sich aufgrund von Steuererhöhungen und dem nun verpflichtenden Militärdienst. Besonders schwer traf es die Bauern, welche häufig hoch verschuldet waren und von denen so mancher in Konkurs geriet. Verglichen damit erlebten etliche Juden aufgrund der ihnen erwachsenen Spielräume durch die Emanzipation und der sich ihnen bietenden Chancen durch ihre gewohnte Geschäftstätigkeit mit Waren und Kapital auf dem Lande eine wirtschaftliche Verbesserung. Häufig waren sie Kreditgeber von Bauern.

Böckel nahm die gesellschaftlichen Veränderungen und die soziale Not der Landbevölkerung sensibel wahr, personifizierte jedoch diese strukturelle Krise: Die Juden verunglimpfte er als Güterschlächter, machte sie zu Sündenböcken für das Elend der Bauern. Er formulierte eine Sozialkritik und soziale Forderungen, die ihn stark von den konservativen Antisemiten abhob. Trotz durchaus progressiver Programmatik vertrat er ein anti-modernes Gesellschaftsbild, das die bäuerliche Kultur als urtümlich und rein ansah. Letztlich hing Böckel einer rückwärtsgewandten, vorkapitalistischen Gemeinschaftsidylle an, für die die Juden als Verkörperung des abgelehnten Neuen eine Gefahr darstellten. Ihre bürgerliche Gleichstellung wollte er abschaffen und sie unter Fremdenrecht stellen.

Für die fulminanten Erfolge Böckels lassen sich verschiedene Faktoren ausmachen. Wegen seiner langjährigen Beziehungen zur hessischen Landbevölkerung wusste er ihren „Nerv“ zu treffen. Mit Charisma und großem rhetorischen Talent versehen, zog er mit unermüdlicher Versammlungstätigkeit über die Dörfer. Er verfolgte damit eine neue Wahlkampfstrategie, die er mit Flugblättern, Plakaten und Mundpropaganda zusätzlich unterstützte. Ferner verknüpfte er in dem zweimal wöchentlich erscheinenden und rasch auflagenstarken Reichs-Herold geschickt seine politische Propaganda mit sozialen Aspekten, lokalen Nachrichten und praktischen Hilfestellungen. In dem gleichnamigen Verlag publizierte er weitere, direkt die Bauern ansprechende einschlägige Propagandaschriften. Schließlich bot er den Bauern konkrete Hilfestellungen an, indem er Genossenschaftskassen und Konsumvereine gründete. Diese bildeten jedoch nur ein Strohfeuer: Schnell stellte sich heraus, dass vielfach das nötige Know-how bei Böckel und anderem Führungspersonal fehlte, außerdem wurden diese Organisationen in finanzieller Hinsicht in den Dienst der Parteiarbeit gestellt, was sie wirtschaftlich schwächte und moralisch diskreditierte.

Böckels Scheitern hatte am Ende viel mit dem seiner sozialpolitischen Projekte zu tun, außerdem mit der Konkurrenz innerhalb der antisemitischen Bewegung. Hinzu kamen die aktiv betriebenen Reformen von Seiten des Staates, die den Bauern tatsächlich eine Hilfe bedeuteten. Die staatlicherseits initiierten Genossenschaftskassen und Konsumvereinigungen zeitigten einen wirksamen Erfolg. Es entwickelte sich aber auch aktive bürgerliche Gegenwehr, die publizistisch und auf juristischem Feld ausgetragen wurde.

Nachdem 1890 gleich fünf Antisemiten in den Reichstag eingezogen waren, wurde dieses vornehmlich in Kreisen Liberaler allmählich als bedrohlich empfunden. So kam es Ende 1890 in Berlin zur Gründung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus. Der Verein unterhielt neben seinem Hauptbüro weitere in antisemitischen Hochburgen, darunter eines in Marburg. Die Mitgliederzahl stieg im ersten Jahr auf rund 12.000 an, auch viele Juden wie der Frankfurter Bankier Hallgarten bildeten ein wichtiges, auch finanzielles Rückgrat des Vereins. Ende 1891 begann der Verein mit der Herausgabe seiner wöchentlich erscheinenden Mittheilungen zur Abwehr des Antisemitismus. Als Mittel der Aufklärung bediente man sich logischer Argumentation und Rationalität, Appellen an kultivierte Humanität und „echtes Deutschtum“.

Einer der aktivsten Repräsentanten dieses Vereins war der Marburger Staatsarchivar Dr. Georg Winter, ein Nationalliberaler. Vorsitzender in Marburg war pikanter Weise Böckels Doktorvater, Prof. Edmund Max Stengel. Der Marburger Ableger des Vereins, namentlich Winter, reagierte förmlich spiegelbildlich auf die Böckelbewegung. Er entwickelte seinerseits eine rege, auch die Dörfer einbeziehende Versammlungstätigkeit. Darüber hinaus engagierte er sich stark publizistisch, unter anderem mit einer Fortsetzungsserie, betitelt als „Der Antisemitismus in Kurhessen und seine Bekämpfung“, in der er Böckels Praktiken sowie dessen Fehlschläge in seinen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Bauern entlarvte. Das Marburger Büro des „Abwehrvereins“ bot zudem der Landbevölkerung seinerseits juristische Beratung an. Mit großem Engagement trat dieser Verein also entschieden und kontinuierlich öffentlich gegen Böckel und seine Anhänger auf und machte so den Antisemiten das Feld streitig. Dass Böckel 1893 in die Stichwahl gehen musste, dürfte auch ein Verdienst der Marburger Aktivisten dieses Vereins gewesen sein.

Böckel griff in seinem Reichs-Herold Juden teilweise namentlich, teilweise anonym, aber dennoch eindeutig identifizierbar an, würdigte sie herab, verleumdete sie, stellte krasse Falschbehauptungen auf und wirkte dadurch gezielt geschäftsschädigend. Im Staatsarchiv Marburg ist eine ganze Reihe von Privatklagen jüdischer Geschäftsleute aus verschiedenen Teilen Hessens und darüber hinaus erhalten, die deren Gegenwehr belegen. Die Klagen lauten in der Regel auf Beleidigung. In den wenigsten Fällen kam es jedoch zu einer Verurteilung, weil Böckel als Abgeordneter Immunität genoss, sich die Prozesse hierdurch so lange hinzogen, bis die Angelegenheiten verjährt waren. Dennoch belegen sie ein selbstbewusstes Auftreten der betroffenen Juden, die sich nicht in eine passive Opferrolle verkrochen.

(We)

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1454
Reihenfolge
6

Stadt und Land - wirtschaftliche und soziale Spielräume

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

In der Zeit, als die Landgrafschaft Hessen-Kassel Teil des Königreichs Westphalen war, öffneten sich den Juden völlig neue Möglichkeiten der ökonomischen Entwicklung und der sozialen Integration. 1808 hob König Jérôme Bonaparte den Zunftzwang auf, im Folgejahr führte er die Gewerbefreiheit ein und stellte die Juden allen anderen Staatsbürgern rechtlich gleich. Nun war es Juden erlaubt, ihre beruflichen Betätigungsfelder auszudehnen und neue für sich zu gewinnen, auch bestanden prinzipiell keine Schranken mehr, sich an einem Ort seiner Wahl anzusiedeln.

Doch mit dem Untergang des Königreichs Westphalen und der Restitution Kurhessens 1814/1815 wurde die Teilhabe der Juden an den bürgerlichen Errungenschaften wieder zurückgenommen. Eine ganze Reihe von Verordnungen stellte erhebliche Teile der alten Rechtsverhältnisse wieder her. Den Auftakt bildete die Verordnung vom 14. Mai 1816. Auch wenn diese vorgab, „gleichförmige Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen als Staatsbürger“ anzustreben und beabsichtigte, die ökonomische Situation und die Juden selbst als Mitglieder der Gesellschaft „zu bessern“ und sie zu integrieren, so gelang dies, wenn überhaupt, nur in kleinen Schritten.

Einerseits waren die restriktiven Regeln selbst, denen die Juden nun – erneut – unterworfen wurden, wenig geeignet, ihre soziale und wirtschaftliche Lebenssituation zu verbessern, geschweige denn, dass sie ihnen echte Chancen gesellschaftlicher Integration geboten hätten. Andererseits stellte sich ihnen die nun wieder weitgehend etablierte ständisch geprägte soziale Ordnung in den Weg. Die staatlichen Regelungen und Maßnahmen sorgten sich zuvorderst um die „eigene“ christliche Bevölkerung und bezweckten, die wirtschaftliche Konkurrenz der Juden zu minimieren, beispielsweise den Nothandel einzuschränken. Daher durfte ein jüdischer Haushalt, der sich vom Handel ernährte, nur an einen (!) Sohn übertragen werden. Die anderen Söhne mussten sehen, wie sie ihr Leben bestreiten konnten.

Beabsichtigte die Verordnung von 1816 auch erklärtermaßen, Juden den Zugang zum Ackerbau und zum Handwerk zu eröffnen, so erwies sich dies in der Praxis als überaus schwierig. Denn im Jahr 1816 wurde auch die alte Zunftverfassung wieder eingeführt, die zwar formal die Aufnahme von Juden nicht verbot, doch entschieden darüber die Zünfte selbst und verschlossen sich häufig jüdischen Aufnahmeanträgen. Erst nach Jahren sollte es einzelnen Juden gelingen, beruflich im Handwerk Fuß zu fassen. Beinahe ausgeschlossen war ein Umstieg auf die Landwirtschaft, da es hierfür erforderlich war, in größerem Umfang Grund und Boden zu erwerben, was den Juden nur ausnahmsweise ermöglicht wurde. In Einzelfällen konnten sie in der Verwaltung Fuß fassen.

Die Statistik 1842 für den Kreis Marburg dokumentiert für das Kurfürstentum Hessen-Kassel typische Verhältnisse: Von 346 Juden, die insgesamt im Kreis lebten, waren 72 als erwerbstätig registriert, davon 41 als Händler und 13 als Handwerker (=18%); sechs arbeiteten im öffentlichen Dienst und zwei als Bauern. Im selben Jahr betrieben in Kurhessen 65% der Juden Handel und immerhin 25% waren im Handwerk untergekommen.

Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts lebte der Großteil der jüdischen Bevölkerung in Kleinstädten oder Dörfern, und der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Betätigung blieb der Handel. Einige Handelszweige, wie der Ellenwaren-, Vieh- und der Fellhandel sowie der Geldverleih, wurden sogar fast ausschließlich von Juden betrieben, und der Immobilienhandel lag zunehmend in jüdischen Händen. Das heißt, dass sich an der Lage der Juden nur graduell etwas geändert hatte: Sie blieben eine religiöse Minderheit und betrieben in der großen Mehrheit in bestimmten Bereichen Handel und Kreditgeschäfte, was ihnen eine sich langsam verbessernde Lebensgrundlage bot.

Doch suchten zum Ende des 19. Jahrhunderts viele Juden ihr Glück in der Stadt. Denn spätestens nach der Annexion Kurhessens durch Preußen erfuhren die Industrialisierung und die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur auch in Hessen weiteren Auftrieb. Das Wachstum der Städte bestimmte nun die Entwicklung. Vor allem eröffneten die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit der jüdischen Bevölkerung vergleichsweise gute Perspektiven. Der Handel profitierte unmittelbar von den Industrieprodukten, und vor allem wuchs der Bedarf an Kapital. Teilen der jüdischen Bevölkerung gelang nun der wirtschaftliche Aufstieg. Besondere Erfolge konnten einige Handelsgeschäfte verbuchen, insbesondere aber die jüdischen Banken, in Marburg namentlich die Bank Hermann Wertheim, das Bankhaus Baruch Strauß und die Privatbank Eichelberg.

Anders als in den Städten gerieten die ländlichen Erwerbszweige, und vor allem die Landwirtschaft, immer stärker in Bedrängnis. Dies führte vielfach dazu, dass Bauern die nun unbeschränkten Möglichkeiten nutzten, Kredite bei jüdischen Gläubigern aufzunehmen. Da die Juden im Grundstückshandel Gewinnabsichten suchten und ihnen im Insolvenzfall die als Sicherheit gebotenen Grundstücke und Immobilien zufielen, nährte dies gerade auf dem Lande den Vorwurf des jüdischen „Güterschachers“. In der Tat eröffneten der Handel und die Kreditgeschäfte der ländlichen jüdischen Bevölkerung nun immer noch bescheidene, insgesamt aber deutlich bessere wirtschaftliche Möglichkeiten.

(Hg)

 

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1452
Reihenfolge
4

Zwischen Aufklärung und Antisemitismus - Universität und Juden

Von Rosenkötter , 24 Januar 2025

Das Universitätsstudium war Juden über Jahrhunderte verschlossen. Erst im 18. Jahrhundert öffneten die Universitäten ihre Türen zumindest einen Spalt weit. Marburg war nach Frankfurt an der Oder, Halle und Gießen die vierte deutsche Universität, die Juden den Zugang ermöglichte. Von den ersten jüdischen Studenten gibt uns die Matrikel allerdings keine Nachricht, denn eine Immatrikulation und damit die Verleihung des akademischen Bürgerrechts blieb ihnen in Marburg versagt. Aus einer Gießener Quelle ist aber bekannt, dass sich bereits um 1710 jüdische Hörer in den Veranstaltungen von Marburger Medizinprofessoren fanden.

Medizin war das Studienfach, das sich zuerst für jüdische Studenten öffnete. Es war auch auf jüdischer Seite beliebt, denn Ärzte genossen im Judentum hohes Ansehen. Die Anstellung eines Arztes zählte zu den religiösen Pflichten jüdischer Gemeinden.

Ebenso geschah die Verleihung des Doktorgrades an Juden zuerst in der Medizinischen Fakultät. In Marburg wurde mit Nathanael Speyer 1758 der erste jüdische Arzt promoviert. Ihm folgten im 18. Jahrhundert noch drei weitere jüdische Promovenden: 1775 Jordan Israel aus St. Goar, 1776 Joseph Speyer aus Kassel und 1796 Heinemann Wolff aus Marburg.

Die erste Promotion eines Juden erschien der Fakultät so heikel, dass sie sich zunächst in Kassel bei ihrem Landesherrn eine Genehmigung einholte. Sie hatte gegenüber dem Landgrafen auf die bereits an anderen deutschen Universitäten erfolgten Promotionen von Juden hingewiesen und auch angemerkt, dass die Verleihung eines Doktorgrades an Juden den Privilegien der Hochschule nicht entgegenstünde. Nach erteilter Genehmigung wurde der Akt mit einer angepassten Eidesformel vorgenommen. 17 Jahre später erörterte die Universität die Problematik der Promotion eines jüdischen Aspiranten erneut und erarbeitete ein Prozedere, nach dem in Zukunft verfahren werden sollte. Im Besonderen wurde bestimmt, dass der Promotionsakt ohne Festlichkeiten vor sich gehen sollte und eine an die Religion des Doktoranden angepasste Verpflichtungserklärung zu würdigem Verhalten und Lebenswandel von diesem zu unterschreiben war.

In den 1780er Jahren gestattete der Landgraf schließlich auch die Einschreibung jüdischer Studenten in die Matrikel der Universität Marburg. Der vermutlich erste immatrikulierte jüdische Student war am 12. April 1786 der schon erwähnte Heinemann Wolff. Ihm folgten bis zum Ende des Jahrhunderts aber nur sehr wenige weitere Juden. Sicher belegt sind nur vier jüdische Studierende. Erst das 19. Jahrhundert brachte ein stärkeres Ansteigen der Zahlen.

Eine Besonderheit ist dabei, dass ab 1823 erstmals eine Prüfung und ab 1824 die Ausbildung von Rabbinern der Landesuniversität zugewiesen wurde. Künftige Rabbiner sollten ein zweijähriges Studium absolvieren und durch „die geeigneten Mitglieder der Philosophischen Fakultät“ geprüft werden. Selbstverständlich wurde diese Prüfung durch eine weitere vor dem Landesrabbinat ergänzt. In der Matrikel begegnet nun gelegentlich als Studienfach „Theologia Mosaica“. Im Jahr 1825 legte der erste angehende Rabbiner seine Prüfung in Marburg ab.

Immatrikulation und Promotion waren wichtige Meilensteine auf dem Weg der Juden in die akademische Welt. Im 19. Jahrhundert eröffneten sich ihnen auch die Habilitation und Dozentur, aber der Platz auf dem Lehrstuhl blieb ihnen weiterhin versagt. In Marburg mussten der Altphilologe und Historiker Joseph Rubino und der Mediziner Leopold Eichelberg diese bittere Erfahrung machen. Rubino wurde erst nach seiner Konversion zum Christentum zum ordentlichen Professor berufen. Eichelberg kam, obwohl er der Universität bis zu seinem Tod lehrend verbunden blieb, nie über den Status des Privatdozenten hinaus. Erst Hermann Cohen gelangte als Jude auf eine ordentliche Professur der alma mater marburgensis.

Die erfreuliche Tendenz der Entwicklung, die auf Integration und Emanzipation der Juden auch in Universität und Wissenschaft hinzuweisen schien, stieß freilich bei einem nicht geringen Teil selbst der Gebildeten auf Ablehnung, die zum Ende des 19. Jahrhunderts sogar zunahm und politische Organisationsformen fand. So übte die antisemitische Böckelbewegung gerade auf Studenten eine nicht unerhebliche Anziehung aus. Aber auch das universitäre „Establishment“ der Professoren und Beamten übte sich häufig in stillschweigender Billigung antijüdischer Haltungen. Der ordentliche Professor der abendländischen Sprachen und Literaturen Edmund Max Stengel war einer der wenigen, der dem grassierenden Antisemitismus entschieden entgegentrat.

In vielen studentischen Korporationen wurde ein offensiver Antisemitismus gepflegt. Jüdische Studenten sahen sich Herabwürdigungen und Beleidigungen ihrer Kommilitonen ausgesetzt, die – wenn überhaupt – nur milde seitens der Universität sanktioniert wurden. Dem Verein jüdischer Studenten verweigerte der Ausschuss der Korporationen an der Universität Marburg die Aufnahme mit der Begründung, „dass der nationale Charakter der aufzunehmenden Korporation […] nicht vorhanden ist.“ Auch die Entgegnung, „dass unsere Korporation auf deutsch-vaterländischem Boden steht“, änderte die Haltung des Ausschusses nicht.

Das Verhältnis der Universität zu ihren jüdischen Angehörigen zeigte im langen 19. Jahrhundert einen Januskopf, dessen Gesichter beide in die Zukunft wiesen. Eines blickte auf Gleichberechtigung und Miteinander, das andere fratzenhaft verzerrt in die Abgründe des kommenden 20. Jahrhunderts.

(Li)

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Ja
Legacy-ID
1451
Reihenfolge
3