Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

 Die Verordnung vom 14. Mai 1816 beabsichtigte, die jüdischen Mitbewohner in Kurhessen zu „bessern“, den Nothandel zu begrenzen und die Juden dazu anzuhalten, sich in der Landwirtschaft zu betätigen oder ein Handwerk zu erlernen. Das Protokoll vom 28. Juni 1816 belegt, dass die Behörden unverzüglich auf die Verordnung reagierten. Es wurde eine Befragung sämtlicher Juden aus Fronhausen, Lohra und Roth durchgeführt. Ihnen wurde zunächst der Inhalt der Verordnung erläutert, sodann wurden sie nach ihren Wohn- und Familienverhältnissen befragt und nach ihren wirtschaftlichen Betätigungsfeldern.

Das Protokoll macht deutlich, dass die Juden die Jahre der bürgerlichen Rechtsgleichheit im Königreich Westfalen nutzten, ihren Wohnort wechselten und nach eigenen Vorstellungen heirateten. Die meisten der zehn jüdischen Haushalte fanden ihr Auskommen jedoch weiter im Handel.

 

Die Befragten bemühten sich mit Erfolg darum, den Eindruck zu vermeiden, sie lebten hauptsächlich vom Nothandel. Denn dies hätte ihnen verwehrt, die rechtliche Gleichstellung mit den anderen kurhessischen Bürgern zu erlangen. So betonten die meisten, dass sie speziellen Handel, etwa mit Ellenwaren, insbesondere aber mit Vieh betrieben. Einige gaben darüber hinaus an, die gekauften Tiere auch zu schlachten, und dass auch dies zu ihrem Lebensunterhalt beitragen würde.

Archiv
Nummer
115
Band
115
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Erklärungen der jüdischen Bewohner von Fronhausen zur Verordnung vom 14. Mai 1816
Datum bis: Jahr
1816
Legacy-ID
10599
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
28
Datum von: Jahr
1816
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
28
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein