Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Diese städtische Bekanntmachung, welche an die umliegenden Städte und Gemeinden zur Kenntnisnahme geschickt wurde, zeigt, dass Vieh- und Krammärkte ohne die Teilnahme jüdischer Händler nicht attraktiv gewesen wären. Gleichzeitig schützte die Verlegung diie Juden vor geschäftlichem Schaden.

Transkription:

Bekanntmachung

Wegen der eintretenden jüdischen Feiertage ist der auf den 27ten September fallende Marburger Viehmarkt sowohl als auch der auf den 29ten September angesetzte Michaelis Krammarkt auf Montag den 1ten October d.[ieses] J.[ahres] verlegt und angesetzt worden, an welchem letztere Tage beide Märkte zusammen abgehalten werden sollen, welches hierdurch den Handelsleuten und Marktbesuchenden bekannt gemacht wird.

 

Marburg am 5ten September 1821

Bürgermeister und Rath allhier

Nummer
265
Band
265
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Bekanntmachung von Bürgermeister und Rat: Verlegung des auf den jüdischen Neujahrstag fallenden Kram- und Viehmarktes
Datum bis: Jahr
1821
Legacy-ID
10611
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
05
Datum von: Jahr
1821
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
05
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
7
Ungefähres Datum
Nein