Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Das Gesetz schrieb im Wesentlichen die Bestimmungen der Verordnung von 1816 fort; als neue Zugeständnisse kamen der Zugang zu öffentlichen Ämtern und passives Wahlrecht hinzu. Diese Verordnung wurde auf das gesamte Land ausgedehnt. Insbesondere hinsichtlich der Situation der Nothändler brachte es jedoch keinerlei Verbesserung. Alle drei Jahre mussten sie eine Handelskonzession beantragen.

 

Archiv
Band
6
Seite
144-149
Bestand/Signatur
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und sonstigen allgemeinen Verfügungen für die kurhessischen Staaten, Bd. 6 1831-1833
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Kurztitel
Gesetz über die gleichförmige Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten
Datum bis: Jahr
1833
Legacy-ID
10584
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
29
Datum von: Jahr
1833
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
29
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
4
Ungefähres Datum
Nein