Nach der französischen Eroberung Kurhessens und der Errichtung des Königreichs Westphalen kamen die Juden in den Genuss der allgemeinen bürgerlichen Gleichstellung mit den übrigen Untertanen. Deren Emanzipation wurde in einem eigenen Dekret am 27. Januar 1808 geregelt. Das Dekret verfügt in Artikel 1, dass die Untertanen jüdischen Glaubens die gleichen Rechte und Freiheiten wie die übrigen Untertanen genießen. Auf dieser Grundlage wurden alle allein Juden auferlegten Abgaben und Einschränkungen abgeschafft. Sie erlangten Freizügigkeit, Handelsfreiheit, Heiratserlaubnis und Erbrecht.
Gesetz-Bulletin des Königreichs Westphalen, Erster Theil, No. 1-37, Cassel 1808, Bibliothek des HStAM, IX B 4496