Die Verordnung vom 14. Mai 1816 beabsichtigte, die jüdischen Mitbewohner in Kurhessen zu „bessern“, den Nothandel zu begrenzen und die Juden dazu anzuhalten, sich in der Landwirtschaft zu betätigen oder ein Handwerk zu erlernen. Das Protokoll vom 28. Juni 1816 belegt, dass die Behörden unverzüglich auf die Verordnung reagierten. Es wurde eine Befragung sämtlicher Juden aus Fronhausen, Lohra und Roth durchgeführt.
Legacy ID
1