Legacy ID
1
Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

August Vilmar (1800-1868), der spätere Direktor des Marburger Gymnasiums und ab 1855 Professor der Universität, verwandte sich für eine Anstellung Rubinos an der Universität Marburg. In seinem Schreiben wandte er sich besonders gegen Vorbehalte, die den jüdischen Hintergrund Rubinos betrafen.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Die Ablehnung Rubinos gründete nicht zuletzt auf seiner jüdischen Religionszugehörigkeit. Es wurde u.a. ausgeführt, dass der „Akademische Senat […] sich verpflichtet halte, das christliche Prinzip der Korporation gegen jedes Präjudiz zu wahren […] Es ist auch bisher, so viel wir wissen, noch auf keiner deutschen Universität ein Israelit, bevor er zur christlichen Confession übergegangen, als ordentlicher Professor angestellt worden.“

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Fenner hatte in einer öffentlichen Versammlung behauptet, der Talmud fordere Juden dazu auf, Nichtjuden zu betrügen. Eine Beschwerde des Marburger Rabbiners führte schließlich zu Ermittlungen und staatsanwaltlicher Anklage. Das Landgericht forderte zur Frage des ethischen Werts des Talmud zwei Gutachten an. Ein bejahendes Urteil formulierte dabei der Marburger Philosophieprofessor Hermann Cohen, ein verneinendes stammte aus der Feder des Göttinger Orientalisten und antisemitischen Vordenkers Paul de Lagarde.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Prof. Paul de Lagarde war als Gutachter im Prozess bestellt worden. Er erschien allerdings nicht vor dem Gericht in Marburg, sondern gab sein gedrucktes Gutachten vor dem Amtsgericht Göttingen ab und beglaubigte es mit seiner Unterschrift. Es bestritt den ethischen Wert des Talmud in wenig überzeugender Weise.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Marburger Philosophieprofessor Hermann Cohen vertrat die Gegenposition zu den herabsetzenden Einschätzungen des Talmuds. Obwohl er von Hause aus kein Religionswissenschaftler war, befähigten ihn ausführliche Studien jüdischer Glaubensschriften in seiner Jugend und die Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Standards als Gutachter in dieser Frage.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Das Erlernen eines Handwerks oder gar die Gründung eines Handwerksbetriebs war trotz der beabsichtigten „Besserung“ für Juden nicht leicht. Handwerk und Handel waren fast durchgängig zünftisch organisiert. Juden mussten von den – zudem christlich geprägten – Zünften aufgenommen werden. Da die Zünfte darauf ausgerichtet waren, drohende Konkurrenz von der eigenen Branche fernzuhalten, um ihren Zunftgenossen ein auskömmliches Geschäft zu sichern, fanden Juden hier nur schwer Zugang.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Juden, die im Kurfürstentum Hessen über keinen festen Wohnsitz oder eine Wohnberechtigung verfügten, konnten sich legal nur wenige Tage an einem Ort aufhalten oder versuchen, eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung in Form eines „Toleranzscheines“ zu erlangen. Dies betraf nicht nur „wandernde“ Juden, sondern auch die Kinder der ansässigen Juden, denn nur der erstgeborene Sohn konnte den bestehenden Haushalt ggf. auch als Nothändler weiterführen. Weitere Kinder mussten andere Wege finden, ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Seit der Verordnung vom 14. Mai 1816 erhoben die kurhessischen Behörden systematisch, in jährlichem Turnus und zunehmender Informationsdichte Angaben über die familiären- und gewerbsmäßigen Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung. Die Aufstellungen ermöglichten einen Überblick über die Wirkungen der staatlichen Regelungen, aber auch die Kontrolle über die jüdische Bevölkerung. Die statistischen Erhebungen erlauben auch heute noch einen differenzierten Einblick in deren sich langsam verändernde Lebensverhältnisse.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

In den Städten wie in den Dörfern war es den Judengemeinden gestattet, ihren Glauben zu praktizieren und Synagogen zu unterhalten, die der zentrale Ort der religiösen und sozialen Selbstvergewisserung und -organisation waren. Wie die Christen unterhielten auch die jüdischen Gemeinden Schulen, deren besonderes Anliegen der Religionsunterricht war – auf dem Land schlossen sich häufig mehrere Gemeinden zusammen, um eine Schule zu unterhalten.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Soweit überhaupt nachweisbar, lebten Rother Juden im 18. und frühen 19. Jh. in äußerst bescheidenen Wohnverhältnissen. Die Gebäude waren sehr klein, es gehörte höchstens ein winziges Höfchen dazu, aber kein Garten. Sie wohnten im unteren Teil des Dorfes, nahe der Lahn. Im Laufe des 19. Jhs. waren die meisten jüdischen Familien finanziell in der Lage, ein Gehöft, also ein Wohnhaus mit Nebengebäuden wie Scheune, Stall und Schuppen sowie einen angrenzenden Garten zu erwerben. Sie zogen nun auch mehrheitlich in die Mitte des Dorfes, an die Hauptstraße.