Am 24. November 1290 gewährt Erzbischof Gerhard von Mainz allen Reumütigen, die die Burgkapelle in Marburg (capelle castri in Marpurg) zur Jahresfeier und an den jährlichen Festtagen ihrer Patrone Katharina und Georg zum Gebet aufsuchen oder ihr Unterstützung zukommen lassen, einen Ablass von 40 Tagen unbeschadet aller bisherigen erzbischöflichen und bischöflichen Indulgenzen zugunsten der Kapelle, die bestätigt und bekräftigt werden.
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