Gebet und Einkehr:
Zu Ehren der von ihm persönlich geweihten St. Katharinenkapelle im Marburger Schloss gewährt Bischof Christian von Samland am 1. Mai 1288 allen Gläubigen, die die Kapelle zur Jahrfeier der Weihe, an den Festen der heiligen Katharina und des heiligen Georg und in den Oktaven dieser Feste zum Gebet aufsuchen, für die Altäre der beiden Heiligen je einen Ablass von 40 Tagen für Verbrechen (criminalia) und von einem Jahr für lässliche Sünden (venialia).