Friedenswahrung:
Das von Landgraf Karl von Hessen-Kassel am 16. Januar 1723 erlassene und öffentlich ausgehängte Burgfriedenspatent markiert alle fürstlichen Häuser und Hofhaltungen als Hoheitsbereiche, in denen tätliche Auseinandersetzungen, Beleidigungen und Duelle strikt untersagt sind. Alle Angehörigen und Bediensteten des Fürstenhofes sind dem Friedensgebot unterworfen. Im Übertretungsfall drohen drakonische Strafen: Wer Blut vergießt, soll als Burgfriedensbrecher ohne Gerichtsverfahren mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod hingerichtet werden. Wer die Waffe zückt, ohne seinen Gegner ernsthaft zu verletzen, verliert die rechte Hand.