Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Friedenswahrung:

Das von Landgraf Karl von Hessen-Kassel am 16. Januar 1723 erlassene und öffentlich ausgehängte Burgfriedenspatent markiert alle fürstlichen Häuser und Hofhaltungen als Hoheitsbereiche, in denen tätliche Auseinandersetzungen, Beleidigungen und Duelle strikt untersagt sind. Alle Angehörigen und Bediensteten des Fürstenhofes sind dem Friedensgebot unterworfen. Im Übertretungsfall drohen drakonische Strafen: Wer Blut vergießt, soll als Burgfriedensbrecher ohne Gerichtsverfahren mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod hingerichtet werden. Wer die Waffe zückt, ohne seinen Gegner ernsthaft zu verletzen, verliert die rechte Hand.

Archiv
Nummer
302
Band
302
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Hofhaltung und Burgfriedenspatent von Landgraf Karl von Hessen-Kassel
Datum bis: Jahr
1723
Legacy-ID
10657
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
16
Datum von: Jahr
1723
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
16
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landgraf Karl von Hessen-Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
10
Ungefähres Datum
Nein