Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Huldigungsstätte:

Instruktion der Landgräfin und Regentin Hedwig Sophie vom 13. August 1663 für ihre Bevollmächtigten Jakob v. Hoff, Dr. Johann Geisel und Heinrich v. Haxthausen zur Entgegennahme der Erbhuldigung in Marburg (mit Änderungen vom 6. Juli 1671 für Oberamtmann v. Dalwigk und Vizekanzler Geisel): Zunächst sollen die Regierungs- und Kammerräte, der Forstmeister, das Kanzleipersonal sowie alle übrigen Beamten zu einer gewissen Stund auf dem Schloß daselbst erscheinen und die Erbhuldigung ablegen. Anschließend werden der Rektor, der Universitätsökonom und sämtliche Professoren zur Eidesleistung aufs Schloß in den großen Saal gebeten. Darauf folgen die in Marburg ansässigen Hofgerichtsräte und –bediensteten, dann der Festungskommandant, die Offiziere und Soldaten der Garnison. Die Frage, ob und auf welche Weise der Landkomtur der Deutschordensballei Hessen zur Huldigung veranlasst werden kann, soll gemeinsam mit den Marburger Räten geklärt werden.

Archiv
Nummer
11026
Band
11026
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Instruktion von Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen für die Bevollmächtigten u. a. Jakob v. Hoff zur Entgegennahme der Erbhuldigung in Marburg
Datum bis: Jahr
1663
Legacy-ID
10654
Datum bis: Monat
08
Datum bis: Tag
13
Datum von: Jahr
1663
Datum von: Monat
08
Datum von: Tag
13
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Landgräfin Hedwig Sophie von Hessen
Nur Jahresangabe
Nein
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
9
Ungefähres Datum
Nein