Gunst und Gnadenerweis:
Am 17. April 1250 schenkt Landgräfin Sophie (Sopphya dei gratia thuringie lantgravia et domina hassie) dem Zisterzienser-Nonnenkloster Caldern in Gegenwart des ehemaligen Abts von Hardehausen und zahlreicher Ritter, die den Rechtsakt bezeugen, die dortige Kapelle. Zugleich nimmt sie das Kloster in ihren Schutz. Die im Schloss zu Marburg (in castro Marpurg) ausgestellte Urkunde wurde in das nebenstehende Notariatsinstrument vom 1. Februar 1373 inseriert. Das Original ist nicht erhalten.