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Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Am 12. Mai 1629 traf beim Gerichtsschreiber ein Brief von Anna Hoffmann, die in der Wettergasse eine Mädchenschule unterhielt, ein. In diesem berichtete sie, dass Gertrud Briel aus der Ketzerbach gegenüber anderen Kindern behauptet habe, wenn sie ein Messer in die Wand werfe, komme Milch aus der Wand heraus. Bei der Untersuchung wurden weitere Kinder gehört, so etwa der 10-jährige Wolf Heinrich Müller, der im Kilian in die deutsche Schule ging.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Dem ehemaligen, 67 Jahre alten Schulmeister Aelfrich Schneider wurde vorgeworfen, er habe »gearzt«, also Tränke, die er zuvor gesotten hatte, an kranke Personen und Tiere gegeben. Bei seinem Prozess stellte sich aber schnell heraus, dass nicht seine Tätigkeit das Problem war, sondern zwei Bücher, die in seinem Besitz gefunden wurden. Die Befragung konzentrierte sich auf den Inhalt der Bücher, die Schneider zum Teil handschriftlich kommentiert hatte.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Der Witwe von Johannes Ernst wurde der Vorwurf des »Anblasens« gemacht. Sie habe an Ostern nach dem Abendmahl drei Mal in einen Bienenstock gehaucht. Mit dem »Anblasen« wurde angeblich der gefährliche Atem der Hexe ausgebreitet, der Mensch und Tier schaden konnte. Die Witwe Ernst wurde nur zu einer Geldstrafe in der Höhe von fünf Gulden sowie Kirchenbuße verurteilt.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Protokoll der Anzeige gegen die Ehefrau des Bürgers und Braumeisters Truckel, die »sie für eine Hexin hielten«. Sie wurde daher befragt, widersprach sich selbst und wurde verhaftet. Zeugen bestätigten das Anfangsgerücht: betrunkene Metzger, von der Firmanei kommend, hätten gesagt, die »Truckelsche« sei eine Hexe.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

1590 war in der Grafschaft Waldeck die Wasserprobe noch ein gängiges Mittel für die Urteilsfindung. Am 5. April 1590 wurde der Befehl erteilt, dass der Scharfrichter Meister Hans sich am nächsten Dienstag nach Waldeck begeben sollte, um bei »zwey der zauberei berüchtigter Personen […] Probe alhier uff die Eder« zu tun.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Gräfin Anna Catharina von Waldeck wandte sich an ihren Richter Balthasar Dethmar in Wildungen, nachdem sie das Gesuch von Hans Kesner erhalten hatte, den Körper seiner toten Frau, die »nach ausgestandener Tortur so baldt gestorben sey«, sehen zu dürfen. Die Gräfin schlug dieses Anliegen vorläufig aus, ebenso die Bitte, die Verstorbene beerdigen zu lassen. Sie verfügte stattdessen, dass der Leichnam verschlossen aufbewahrt bleiben solle, bis ihr Landkanzler den Fall persönlich in Wildungen untersuchen könne.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Am 3. Dezember 1674 wandten sich die Marburger Räte nach Kassel, da der Scharfrichter noch nicht alle ihm zustehenden Gebühren erhalten hatte. Während er für die Hinrichtung von Anna Schnabel und der »Möllerin zu Werda« von deren Angehörigen »sein quantum erlangt hatte«, zahlte der Sohn von Katharina Staudinger nicht. Seine Mutter hatte ihm nichts hinterlassen und das Haus, in dem sie gewohnt hatte, gehörte seiner Schwester.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Am 12. August 1580 äußerte Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel (1532–1592) in einem Brief an den Pfarrer in Geismar seinen Unmut über den im Volk vorhandenen »Mißglauben«. In einem Fall war er überzeugt, dass nicht die hingerichtete Zauberin daran schuld war, dass die Leute krank geworden oder verstorben waren, sondern das Gift, das sie verabreicht hatte. Mitverantwortlich für die mangelnde Festigkeit im Glauben hielt Wilhelm IV. den Geismarer Pfarrer und forderte ihn auf, seine Arbeit zu tun und den Glauben der Untertanen zu stärken.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt (1545–1592) schrieb im Juli 1682 an seinen älteren Bruder nach Kassel, dass es um Ostern einige schwere Fälle von Zauberei gegeben und er deswegen »acht weyber« habe verbrennen lassen. Die hingerichteten Frauen hatten Hinweise auf weitere Hexen geliefert, unter anderem auf den elfjährigen Wolf Weber und ein weiteres Mädchen im Alter von 16 oder 17 Jahren. Georg bat nun seinen älteren Bruder um Rat, ob er die Jugendlichen auch hinrichten lassen solle oder nicht.