Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Am 13. Juni 1637 sprach das peinliche Halsgericht in Marburg das Urteil gegen die wegen »Kristallsehens« der Zauberei angeklagte Frau Eva des Gemündener Scharfrichters Meister Hans: Die vom anklagenden Fiskal ersuchte Tortur wurde abgelehnt, aber Eva wurde wegen ihrer Vergehen an den Pranger gestellt und war schließlich »des Fürstentums Hessen und der Graff- undt Herrschaften zu verweisen«. Evas Fall zeigt, dass auch die in die Hexenprozesse involvierten Personengruppen wie Scharfrichter und ihre nächsten Angehörigen nicht von der Hexenverfolgung verschont blieben. Die Bedrohung, die aus dem Glauben an Hexerei entstehen konnte, war schichtenübergreifend allgegenwärtig.

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Nummer
424
Band
424
Seite
0
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Kurztitel
Urteil: Prangerstehen und Landesverweis, 1637
Datum bis: Jahr
1637
Legacy-ID
10854
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
13
Datum von: Jahr
1637
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
13
Einmaldatum
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Nur Jahresangabe
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Ohne Datum
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Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
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