Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt (1545–1592) schrieb im Juli 1682 an seinen älteren Bruder nach Kassel, dass es um Ostern einige schwere Fälle von Zauberei gegeben und er deswegen »acht weyber« habe verbrennen lassen. Die hingerichteten Frauen hatten Hinweise auf weitere Hexen geliefert, unter anderem auf den elfjährigen Wolf Weber und ein weiteres Mädchen im Alter von 16 oder 17 Jahren. Georg bat nun seinen älteren Bruder um Rat, ob er die Jugendlichen auch hinrichten lassen solle oder nicht. Wilhelm riet seinem jüngeren Bruder, die Pfarrer sollten den armen Leuten predigen lassen, da der Teufel die genannten Straftaten nicht hätte bewirken können. Er sprach sich für eine Mäßigung der Prozesse und die Festigung der Untertanen im Glauben aus. Obwohl Wilhelm recht schnell antwortete, wartete der Darmstädter Landgraf die Meinung seines Bruders nicht ab und ließ die beiden mit weiteren Hexen hinrichten.

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Nummer
163
Band
163
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Kurztitel
Bitte Landgraf Georgs I. von Hessen-Darmstadt an seinen Bruder Wilhelm in Kassel um Rat wegen weiteren Vorgehens gegen Zauberei, 1582
Datum bis: Jahr
1582
Legacy-ID
10857
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1582
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
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Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
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