Dem ehemaligen, 67 Jahre alten Schulmeister Aelfrich Schneider wurde vorgeworfen, er habe »gearzt«, also Tränke, die er zuvor gesotten hatte, an kranke Personen und Tiere gegeben. Bei seinem Prozess stellte sich aber schnell heraus, dass nicht seine Tätigkeit das Problem war, sondern zwei Bücher, die in seinem Besitz gefunden wurden. Die Befragung konzentrierte sich auf den Inhalt der Bücher, die Schneider zum Teil handschriftlich kommentiert hatte. Aus der Akte geht nicht hervor, was genau in den Büchern stand, Schneider verteidigte ihren Besitz vage und verneinte die Frage, ob er sich mit diesen der Zauberei schuldig gemacht habe. Tatsächlich endete der Prozess mit der Freilassung Schneiders, der zukünftig weder »artzen« noch Arzneien verabreichen durfte. »Underdeßen ist das große Büchlein, worinnen abscheuliche Sachen gestanden, offentlich durch den Scharffrichter uffm marckt verbrent worden«.
Archiv
Nummer
492
Band
492
Seite
0
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Prozess gegen Aelfrich Schneider aus Frechenhausen / Amt Breidenbach wegen Quacksalberei und Segen sprechung, 1688
Datum bis: Jahr
1688
Legacy-ID
10844
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1688
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein