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Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Ausgehend von den Einflüssen aus dem angrenzenden Kurfürstentum Köln, das zwischen 1626 und 1630 eine größere Welle der Hexenverfolgung erlebte, sah sich die Grafschaft Waldeck veranlasst, eine Strategie des Vorgehens gegen die der Zauberei verdächtigten Hexen zu entwickeln. So sollten derart suspekte Personen aus dem Nachbarterritorium in der Grafschaft keinen Unterschlupf finden.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Aus dem Jahr 1615 sind die Zehrungskosten des Peinlichen Halsgerichts in Marburg für alle vier Quartale überliefert. Die Rechnung zeigt, dass das Gericht der Peinlichen Halsgerichtsordnung entsprechend zwei Mal in der Woche tagte. Sie dokumentiert darüber hinaus, was während der Sitzungen und Verhöre der Zeugen an Speisen und Getränken verzehrt wurde. Für Inhaftierte wendete man je nach Vergehen täglich 5 Albus an Zehrungskosten auf. Nicht immer wurden die Delikte vermerkt, wohl aber die Namen. Die bereits seit dem 22.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Aus dem Spätsommer 1688 hat sich die Korrespondenz über die nachweislich letzte in Marburg hingerichtete Hexe erhalten. Die Marburger Räte übersandten die Akten zur endgültigen Urteilsbestätigung durch den Landesherrn nach Kassel zu Landgraf Karl. Sie appellierten an seine Gnade und baten darum, das Urteil gegen Elisabeth Thiel, »ein altes gebrechliches und armes weib«, das gleich geständig war, in der Weise zu ändern, dass sie »zuvorderst durchs Schwerdt hingerichtet werden möge«.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Das hier präsentierte Richtschwert stammt aus dem Depositum der Familie von Stockhausen zu Wülmersen, die vor allem Urkunden, Akten und Amtsbücher aus ihrem Besitz im Staatsarchiv deponierte. Die Waffe ist ein für das 16. Jahrhundert typisches Richtschwert des Solinger Klingenschmieds Johannes Wundes (1560–1610) mit der Gravierung: »IOHANNIS WVNDES«. Der Name ist eingebettet zwischen seiner Meistermarke und einem Reichsapfel.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Ein recht bekannter Fall war der Prozess gegen die beiden aus Betziesdorf stammenden Katharina Lips und ihre Enkelin Anna Schnabel. Gegen Katharina Lips hatte ein drei Jahre währender Prozess wegen Hexerei stattgefunden, in dessen Verlauf sie ihre Enkelin »besagt« hatte. Hierbei handelte es sich um einen typischen Fall der Übertragung der Hexerei-Künste von der Großmutter auf die junge Enkelin.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

1685 war eine Magd am Deutschen Haus des Diebstahls eines silbernen Löffels überführt worden, den sie an den Juden Abraham verkauft hatte, der daraufhin den Diebstahl angezeigt hatte. Zur Strafe sollte sie am Markttag auf dem Marktplatz an den Pranger gestellt werden. Wegen des Verbots seines Garnisonskommandanten weigerte sich der Gefangenenwärter, dies in die Tat umzusetzen. Die Marburger Regierung bat um die rechtlichen Mittel zur Durchsetzung. Tatsächlich wurde die Frau dann doch an den Pranger gestellt.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

III-3-a. Fragenkatalog für das Verhör
Der anklagende Fiskal entwickelte mit seiner Anklage einen Fragenkatalog, anhand dessen die Befragung erfolgte. Die Antworten wurden getrennt von den Fragen notiert, hier: Aufstellung der Fragen vom 4. Juni 1652.


III-3-b. Antworten aus dem Verhör
Antworten von Christine Morgen am 13. September 1652 unter Tortur. »Negat« bedeutet, dass sie mit »Nein« antwortete. Allerdings bekennt sie bei dieser Befragung ihre Beziehung zum Teufel.

Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Bereits 1513 wurde eine Frau namens Wirwettze der Zauberei verdächtigt. Allerdings konnten damals drei Zeugen den Verdacht ausräumen, weswegen sie nicht weiter behelligt wurde. In der Rentmeisterrechnung von 1517 findet sich jedoch der Eintrag »2 Gulden vor Enderss Pfaffen vor 2 arcken Holtzs als man die Wirwettzen brannte«. Die arme Frau landete also offensichtlich doch noch auf dem Scheiterhaufen.