1685 war eine Magd am Deutschen Haus des Diebstahls eines silbernen Löffels überführt worden, den sie an den Juden Abraham verkauft hatte, der daraufhin den Diebstahl angezeigt hatte. Zur Strafe sollte sie am Markttag auf dem Marktplatz an den Pranger gestellt werden. Wegen des Verbots seines Garnisonskommandanten weigerte sich der Gefangenenwärter, dies in die Tat umzusetzen. Die Marburger Regierung bat um die rechtlichen Mittel zur Durchsetzung. Tatsächlich wurde die Frau dann doch an den Pranger gestellt.
Archiv
Nummer
783
Band
783
Seite
0
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Beschwerden über den Gefangenenwärter wegen verweigerter Anschließung einer Löffeldiebin an den Pranger auf dem Marktplatz, 1685
Datum bis: Jahr
1685
Legacy-ID
10879
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1685
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
8
Ungefähres Datum
Nein