Von von der Osten-… , 24 Januar 2025

Aus dem Jahr 1615 sind die Zehrungskosten des Peinlichen Halsgerichts in Marburg für alle vier Quartale überliefert. Die Rechnung zeigt, dass das Gericht der Peinlichen Halsgerichtsordnung entsprechend zwei Mal in der Woche tagte. Sie dokumentiert darüber hinaus, was während der Sitzungen und Verhöre der Zeugen an Speisen und Getränken verzehrt wurde. Für Inhaftierte wendete man je nach Vergehen täglich 5 Albus an Zehrungskosten auf. Nicht immer wurden die Delikte vermerkt, wohl aber die Namen. Die bereits seit dem 22. Juli inhaftierte Dorothea Hoffmann saß als »Zauberin« im Gefängnis. Von den sieben im letzten Quartal des Jahres 1615 Inhaftierten waren zwei Frauen. Die zweite Frau saß wegen Ehebruchs ein, ebenso weitere Männer. Andere Vergehen waren Diebstahl und Totschlag.

Archiv
Nummer
1007
Band
1007
Seite
0
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Zehrungskosten des Peinlichen Halsgerichts, 1615
Datum bis: Jahr
1615
Legacy-ID
10873
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1615
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Reihenfolge
2
Ungefähres Datum
Nein