Der Witwe von Johannes Ernst wurde der Vorwurf des »Anblasens« gemacht. Sie habe an Ostern nach dem Abendmahl drei Mal in einen Bienenstock gehaucht. Mit dem »Anblasen« wurde angeblich der gefährliche Atem der Hexe ausgebreitet, der Mensch und Tier schaden konnte. Die Witwe Ernst wurde nur zu einer Geldstrafe in der Höhe von fünf Gulden sowie Kirchenbuße verurteilt.
Archiv
Nummer
528
Band
528
Seite
0
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Bestrafung der Witwe von Johannes Ernst, da sie nach dem Abendmahl an Ostern in einen Bienenstock gehaucht hat, 1676
Datum bis: Jahr
1676
Legacy-ID
10845
Datum bis: Monat
00
Datum bis: Tag
00
Datum von: Jahr
1676
Datum von: Monat
00
Datum von: Tag
00
Einmaldatum
Ja
Nur Jahresangabe
Ja
Ohne Datum
Nein
Periode
Reihenfolge
6
Ungefähres Datum
Nein